Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2024, OF 855/9 Betreff: Unterstützung der Umgestaltungsmaßnahmen der Aktiven Nachbarschaft unter der Brücke in der Rosa-Luxemburg-Straße Durch die "Mal-Aktion, Kreative Riesen", unter der Rosa-Luxemburg-Brücke wurde ein Teil des Raumes unterhalb der Hochstraße verschönert und dadurch die Aufenthaltsqualität in diesem Bereich gesteigert. Weitere Säulen in Richtung Platenstraße sollen ebenfalls mit Farbe gestaltet werden. Nach Rücksprache mit der aktiven Nachbarschaft, übernimmt diese, die Restkosten für die farbliche Gestaltung der verbleibenden Säulen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt die Umgestaltung des Raumes unter der Rosa-Luxemburg-Straße und beteiligt sich mit 1000 Euro an den anfallenden Kosten weitere Säulen farblich zu verschönern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2024, OF 861/9 Betreff: Hundekottütenspender und Abfallbehälter Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unter der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich der Franz-Werfel-Straße und Platenstraße Abfallkörbe zu installieren. Ebenfalls wird gebeten einen Hundekottütenspender in diesem Bereich aufzustellen. Ein Pate für diesen Spender ist vorhanden. Begründung: Die Wegeverbindung zwischen der Franz-Werfel-Straße und Platenstraße wird von zahlreichen Hundehaltern frequentiert. Bedauerlicherweise kommt es häufig vor, dass diese die Hinterlassenschaft ihrer Tiere nicht richtig entsorgen.Die Installation eines Spenders für Hundekotbeutel und Abfallbehälter könnte diesem Problem entgegenwirken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2024, OF 846/9 Betreff: Verbesserung der Verkehrsführung an der Lidl-Kurve in Ginnheim Ein Verkehrskreisel im Bereich der Kreuzung Platenstraße und Zubringer der Rosa-Luxemburg-Straße könnte die Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich erhöhen. Ein weiterer Vorteil des Kreisverkehres bietet sich für den Autoverkehr von der westlichen Platenstraße aus kommend an. Diese könnten durch den Kreisel sicher in die östliche Platenstraße fahren, was zurzeit nicht erlaubt ist. Gegebenenfalls böte sich auch ein Anschluss der Stefan-Zweig-Straße an den Kreisel an. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher möge mit den zuständigen Ämtern einen Ortstermin vereinbaren, um zu prüfen, ob es verkehrstechnisch sowie bautechnisch möglich ist die Kreuzung zu einem Kreisel umzubauen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2024, OF 849/9 Betreff: Kreisverkehr im Kreuzungsbereich Ginnheimer Landstraße/Abfahrt Rosa-Luxemburg-Straße/Ginnheimer Waldgasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten umgehend die Planungen für die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Waldgasse nördlich des Predigerseminars aufzunehmen und das Ergebnis dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: In seiner ST 1366 vom 30.07.2018 bezeichnet der Magistrat selbst eine solche Maßnahme als verkehrlich sinnvoll. Die Situation hat sich der seither nicht verbessert, die ampelgesteuerte Kreuzung ist für Fußgänger und Autofahrer völlig unübersichtlich gestaltet und verführt zum Rasen, da das Grün der Ampel unbedingt noch mitgenommen werden muss. Eine Umgestaltung dieser Kreuzung führt zu einer Entschleunigung des Individualverkehrs und für mehr Sicherheit für die Fußgänger, da der Straßenraum dadurch drastisch reduziert würde, ohne zu Nachteilen beim fahrenden Verkehr zu führen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2024, OF 852/9 Betreff: Termin zur Schulwegsicherung nach Umzug der Diesterwegschule auf das Gelände Auf der Schloßhecke/Ecke Ginnheimer Waldgasse Der Ortsbeirat bittet den Ortsvorsteher mit den zuständigen Ämtern einen Termin zur Schulwegsicherung am Auslagerungsstandort der Diesterwegschule zu vereinbaren. Bei einem Termin vor Ort machten Eltern auf den schlechten Zustand des Weges: Auf der Schloßhecke zwischen Ginnheimer Waldgasse und Rosa-Luxemburg-Straße aufmerksam. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 485/8 Betreff: Fahrradweg auf "Steinstraße" nutzbar machen oder zurückbauen Der Ortsbeirat beschließt, den Magistrat aufzufordern, den ausgewiesenen Fahrradweg auf dem Niederurseler Hang zwischen Marie-Curie-Straße/Rosa-Luxemburg-Straße und den Bio-Instituten der Goethe-Universität (ungefähr Verlauf Steinstraße 50,1692061, 8,6284119 -50,1706776, 8,6276056 ) in einen nutzbaren Zustand zu versetzen. Stand Juli 2024 war der Weg beidseitig von dichten Brombeersträuchern gesäumt, daraus wuchsen an mehreren Stellen kräftige Zweige auf Augenhöhe in den Weg hinein, was zu Verletzungen führen könnte. Der Belag ist so schwer beschädigt, dass nur Besitzern von Gravelbikes daran Freude haben und der jetzige Zustand ein Unfallrisiko für andere Radfahrende darstellt. Der Weg ist so schmal, dass zwei Fahrräder bei Begegnung nicht ausweichen können. Aus diesen Gründen soll der Weg ertüchtigt werden, in dem - Der Bewuchs beidseitig zurückgeschnitten wird - Der Belag idealerweise mit wasserdurchlässigem Material erneuert wird - er entsprechend der aktuellen Standards und Normen verbreitert wird. Sollte das nicht möglich sein, so ist der Weg zurückzubauen und die Beschilderung zu entfernen, um Radfahrende nicht zu verwirren oder einer Gefährdung auszusetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2024, OF 487/8 Betreff: Rekultivierung: Die Baum-/Sträucher-Ecke entlang der U-Bahn-Gleise zu einem "Tiny Forest" für Niederursel/Heddernheim kultivieren Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, den naturwüchsigen Pflanzenbestand neben den U-Bahn-Gleisen der U3 auf 10 Meter Breite zu erweitern und zu verlängern. Auf dem erweiterten Streifen sollen pro Quadratmeter mindestens 3 verschiedene Baum-Sträucher-Setzlinge eingepflanzt werden. Die bereits bewachsene Fläche soll ebenso verdichtet werden und von Dorngehölzen befreit werden. Angestrebt wird zwischen dem eingezäunten Bolzplatz unter der Rosa-Luxemburg-Brücke und der Haltestelle Wiesenau die Bedingungen für einen "tiny forest" herzustellen. Begründung: Der kleine verdichtete Wald soll an dieser Stelle die Aufnahme von Feinstaub, Ruß und Stickstoff der Rosa-Luxemburg-Straße, der Marie-Curie-Straße und des MHKW Nordweststadt ermöglichen, das Regenwasser der angrenzenden Wiesen aufnehmen und speichern und die Luftqualität in den nahen Wohnquartieren durch Abgabe von Sauerstoff verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 467/8 Betreff: Verlegung und Neubau der Bushaltestellen der Linie M60 an der U-Bahn-Station "Römerstadt" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat vor einer baulichen Umsetzung die Planungen für eine Verlegung der beiden Bushaltestellen der Linie M60 an der U-Bahn-Station "Römerstadt" zur Kenntnis zu geben. Begründung: Nach vorliegenden Informationen können die beiden Bushaltestellen nach Abschluss der Brückenbaumaßnahmen aus technischen Gründen nicht mehr an ihre ursprünglichen Standorte auf der Brücke zurückkehren, unter anderem wegen der Barrierefreiheit. So soll zum Beispiel die Haltestelle in Fahrtrichtung Nordwestzentrum in den Bereich etwa vor dem Alten Jüdischen Friedhof bzw. vor die Friedhofsgärtnerei In der Römerstadt 106 verlegt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5866 2024 Die Vorlage OF 467/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 463/8 Betreff: Kletterparcours zum Bouldern am Neumühlenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Anlage einer Boulder-Kletteranlage am Neumühlenweg im Bereich der Hochbrücke der Rosa-Luxemburg-Straße zu prüfen. Eine "Patenschaft" oder Kooperation mit dem Abenteuerspielplatz der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe in der Nordweststadt, dem Abenteuerspielplatz Riederwald, der Sektion Frankfurt des Deutschen Alpenvereins oder mit einem Sportverein im Ortsbezirk 8 soll in die Prüfung einbezogen werden. Begründung: Die bestehenden Spiel- und Freizeitflächen - Spinnenspielplatz Emil-von-Behring-Straße/Neumühlenweg und Fußballfeld westlich Rosa-Luxemburg-Straße - würden mit einer vom "Dach" der Hochbrücke wettergeschützten Kletterwand für den Trendsport "Bouldern" aufgewertet. Vorbild könnte die 2022 gestartete Boulder-Wand unter der Münchener Candidbrücke sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5863 2024 Die Vorlage OF 463/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2024, OF 468/8 Betreff: Sitzbänke für Ersatzhaltestellen Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, an den Umsteige- und Ersatzhaltestellen im Ortsbeirat 8 mehrere Sitzbänke aufzustellen. Dies betrifft vor allem die Dillenburger Straße, die U-Bahn Haltestellen Frankfurt-Heddernheim, Heddernheimer Landstraße, auch die Konstantinstraße und die Straße In der Römerstadt. Begründung: Durch die Gleisbauarbeiten in diesem Jahr - aber auch durch Wartungsarbeiten im vergangenen Jahr - waren im Gebiet des Ortsbeirates viele "Ersatzhaltestellen" für die eingesetzten Busse notwendig. Besonders viele Personen mussten jeweils an den U-Bahn Haltestellen umsteigen und es kam zeitweise zu großen Ansammlungen wartender Personen. Dabei gab es viel zu wenig Sitzplätze, auf der Dillenburger Straße gar keine Sitzplätze für ältere und bedürftige Personen, was die Wartezeit bei zunehmender Temperatur und schlechten Wetterverhältnissen zur Belastung werden ließ. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5867 2024 Die Vorlage OF 468/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2024, OF 456/8 Betreff: Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums (KiZ) 70 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Bericht wird zurückgewiesen; 2. der Ortsbeirat widerspricht ausdrücklich einer Nutzung des Martin-Luther-King-Parks für den geplanten Interimsstandort der städtischen Kindereinrichtung KiZ 70 (Gerhart-Hauptmann-Ring 27); 3. der Magistrat wird beauftragt, die Fläche am Friedhof Niederursel (Wiesengrundstück zwischen Friedhofszugang und Parkplatz nordwestlich des Friedhofs und gegenüber Gerhart-Hauptmann-Ring 96 - Flurstücke 78, 79, 80) für die vorübergehende Auslagerung des KiZ 70 vorzusehen; 4. die folgende Stellungnahme von Pfarrer Hanns-Jörg Meiller der kath. Kirchengemeinde Sankt Katharina von Siena vom 01.07.2024 dient zur Kenntnis: "Sehr geehrte Frau Klenner, sehr geehrte Damen und Herren des Ortsbeirates! Zunächst einmal herzlichen Dank dafür, dass Sie uns als katholische Kirchengemeinde in den Reflexionsprozess zur Auslagerung der Kita 70 einbeziehen. Bei unserer Stellungnahme möchten wir uns insbesondere auf die Frage fokussieren, ob eine Auslagerung in die unmittelbare Umgebung des Friedhofs Niederursel aus unserer Sicht die Würde des Ortes (Friedhof) stören würde und damit die "Totenruhe" beeinträchtigt ist. Grundsätzlich sehen wir eine solche Beeinträchtigung nicht! Im Gegenteil: Kinder am Ort der Toten ist ja ein ausgesprochen hoffnungsvolles Zeichen gegen den Tod. Dennoch wollen wir den Wert der "Totenruhe" nicht negieren. Friedhofe sind Orte, die dem normalen "Geschäftsbetrieb" aus guten Gründen entzogen sind. Diese Überzeugung hat schon in frühchristlicher Zeit Menschen unterschiedlicher religiöser Überzeugung geeint und war kein unbedeutender Faktor für das Überleben des Christentums in heidnischer Umgebung. Von daher regen wir an, darüber nachzudenken, ob nicht eine regelmäßige Information der Friedhofsverwaltung an die Kita über anstehende Beerdigungen und die entsprechend koordinierte Benutzung des Außengeländes seitens der Kita das Problem des Geräuschpegels steuerbar machen würde." Der Vorschlag einer regelmäßigen Information der Friedhofsverwaltung über anstehende Trauerfeiern/Beerdigungen an die Kita-Leitung wird zur Prüfung vorgeschlagen. Begründung: Es bleibt dabei: Der Martin-Luther-King-Park wird als Naherholungsfläche von allen Menschen der Nordweststadt genutzt. Auch wenn das Kita-Provisorium am Rand des Parks errichtet würde, stünden die Flächen für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr zur Verfügung. Keinesfalls darf hier ein Präzedenzfall geschaffen werden, denn Naherholungsflächen / Parks fehlen in der Nordweststadt ohnehin. Ist die Containeranlage dort erst einmal errichtet, ist heute nicht vorherzusehen, dass diese Interimslösung nicht nach Beendigung der Bauzeit für das KIZ 70 von weiteren Kindertagesstätten, die auch renoviert werden, in Anspruch genommen wird. Eine dauerhafte Beanspruchung des King-Parks wäre die Folge. In verkehrlicher Hinsicht ist mit Eltern-Taxi-Verkehr zu rechnen, der den oberen Hammarskjöldring als Grundnetzstraße im Bereich der Bushaltestelle Eduard-Bernstein-Weg beeinträchtigen wird. Die Ausführungen des Magistrats zur technischen Nutzbarkeit der ersten vorgeschlagenen Ersatzfläche am früheren Spielplatz im Gerhart-Hauptmann-Ring (GHR) sind nachvollziehbar und zur Kenntnis zu nehmen. Der zweite vom Ortsbeirat vorgeschlagene Standort liegt zwar direkt angrenzend zum Friedhof Niederursel. Von seinen Abmessungen her und auch von der Erreichbarkeit aus betrachtet eignet sich die Fläche besser für einen Interimsbetrieb. Durch die Lage am GHR sollten Versorgungsanschlüsse vorhanden sein. Eine Störung der Friedhofsruhe oder ein Verstoß gegen die Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt kann hier nicht angeführt werden, da die Fläche nicht zum Friedhof gehört. Von gravierenden Störungen bei Trauerfeiern ist aus dem Stadtgebiet, wo es Trauerhallen im direkten Umfeld von Kindertagesstätten gibt (zB KiZ 69, Im Storchenhain, Stadtteil Bonames), nichts bekannt. Auch aus den örtlichen Kirchengemeinden werden keine Probleme für die Trauerfeiern gesehen. Die Entfernung zum Bestandsgebäude im GHR 27 beträgt 400 m (5 Laufminuten). Das muss für Kinder und Eltern temporär zumutbar sein, zumal die Wege für die Nutzer der KiZ 74 (Bernadottestraße) und 73 (Niederurseler Landstraße) mit 1,1 km (15 Minuten) bzw. 1,4 km (20 Minuten), die bei der Sanierung das Provisorium "Am Forum" erreichen müssen, sehr viel weiter sein werden. Beide Einrichtungen verfügen auch über Hortplätze, und der Weg etwa von der Heinrich-Kromer-Schule zum "Forum" ist 1,9 km lang (26 Laufminuten). Der Ortsbeirat favorisiert folglich die Ersatzlösung am Friedhof Niederursel, ist aber gerne bereit, weitere Vorschläge des Magistrats für Ausweichstandorte zu beraten. Eine Nutzung des King-Parks kommt jedoch nicht in Frage. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.05.2024, B 209 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage B 209 wird an den Magistrat zurückverwiesen. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) 2. Die Vorlage OF 456/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die Worte "Es bleibt dabei" durch die Worte "Nach wie vor ist der Ortsbeirat der Meinung" ersetzt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4936, 30. Sitzung des OBR 8 vom 04.07.2024
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2024, OF 787/9 Betreff: Unterstützung für Umgestaltungsmaßnahmen des Quartiersmanagements unter der Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: aus den investiven Mitteln des Ortsbeirats wird dem Quartiersmanagement Ginnheim der Betrag von 1000,- Euro zur Verfügung gestellt, um eine mit den zuständigen Ämtern bereits abgestimmte Gestaltung der Säulen unter der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich der Platenstraße (parallel zum Lidl) mit goldener Farbe zu unterstützen. Begründung: Das Projekt und die Bitte zur Unterstützung des Projekts wurde in der letzten Sitzung an den Ortsbeirat herangetragen und sollte daher keiner weiteren Erläuterung bedürfen - sonst gerne mündlich. Grundsätzlich ist der Ortsbeirat über das Engagement des Quartiersmanagements hocherfreut und unterstützt das Anliegen daher gerne - insbesondere, da die Mittel des Magistrats für die Arbeit im Quartier in diesem Jahr gekürzt wurden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 336 2024 Die Vorlage OF 787/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 450/8 Betreff: Die Geschichte von Nida wieder beleben Der Ortsbeirat beschließt: Die Straße "In der Römerstadt" erhält ein zweites Schild mit der Aufschrift: "PLATEA NOVI VICI". Dieser römische Straßenname mit einem erklärenden Zusatzschild wird angebracht an der Kreuzung Im Weimel/In der Römerstadt, dort, wo heute die Ortsbezirksgrenze zwischen Heddernheim und Praunheim liegt, sowie im weiteren Verlauf der Straßenausschilderung an den Kreuzungen. Der Ortsbeirat bittet darum, dass die Schrift auf dem zusätzlichen Straßenschild der römischen Schreibweise angeglichen wird, dass es ebenso breit und lang ist wie das Schild "In der Römerstadt", aber farblich deutlich unterscheidbar. Das archäologische Museum wird gebeten, einen kurzen erklärenden Text für das römische Straßenschild zu entwerfen, der unterhalb der neuen Straßenbezeichnung angebracht wird. Begründung: Am 15.02. 2024 wurde die B 486 vom Ortsbeirat angenommen, der Bericht des Magistrats vom 18.12.2023 mit dem Titel: "Zusammenhalt in Vielfalt - internationale und zweisprachige Straßenschilder". Darin wird betont, dass die Ortsbeiräte befugt sind, eine bestehende Straßenbezeichnung durch eine weitere Beschilderung zu ergänzen. Im Bericht des Magistrats heißt es: "Die Entscheidung, welche weitere Sprache für das Straßenschild der ausgewählten Straße verwendet werden soll, muss aus Sicht des Magistrats ebenfalls vonseiten des Ortsbeirats getroffen werden". Der Straßenverlauf der Straße "In der Römerstadt" entspricht genau dem Verlauf der historischen römischen Straße PLATEA NOVI VICI. Darauf wurde vom Direktor des archäologischen Museums beim Besichtigungstermin des restaurierten "Holzkellers" aus Nida hingewiesen. Die PLATEA NOVI VICI war die wichtigste militärische und wirtschaftliche Wegebeziehung nach Mainz (Mogontiacum, Hauptstadt der Provinz Germania superior). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 450/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5859 2024 Die Vorlage OF 450/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl im Antragstenor als auch in der Begründung der Wortlaut "PLATEA NOVI VICI" durch den Wortlaut "PLATEA PRAETORIA" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 449/8 Betreff: Holzkeller wieder nach Nida bringen Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, den restaurierten Holzkeller dauerhaft auf dem Ausgrabungsgelände der römischen Stadt Nida "In der Römerstadt" auszustellen. Die Besichtigung des Kellers soll leicht zugänglich sein und der Keller gleichzeitig vor Beschädigung und Witterungseinflüssen geschützt sein. Zudem ist es wichtig, dass den Besucher:innen vor Ort die Besonderheit des Fundes und der Restaurierung erläutert werden. Begründung: Der Holzkeller, der bei den Ausgrabungen des Denkmalamtes 2022 auf dem Terrain der Römischen Stadt Nida "In der Römerstadt" gefunden, abgetragen und zur Restaurierung ausgelagert wurde, war am 29.05.2024 in der Dependance des archäologischen Museums in der Borsigallee der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt worden. Die von der Straße "In der Römerstadt" (platea novi vici) hinabführenden Treppenstufen, die Holzverschalung des Raumes, die Stützvorrichtungen für Gefäße sind eindrucksvolle Zeugnisse des römischen Alltagslebens, das vor 1900 Jahren in der römischen Großstadt Nida bzw. auf dem heutigen Gebiet Heddernheim/Praunheim stattfand. Der Ortsbeirat setzt sich dafür ein, mit diesem Fundstück die römische Geschichte vor Ort wieder in Erinnerung zu rufen; dies sollte auch durch die weitere wissenschaftliche Bearbeitung der Ausgrabung ergänzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 449/8 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 449/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 449/8 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 446/8 Betreff: Zukunft des ehemaligen Getränkemarktes In der Römerstadt 170a Nachdem die Prüfung einer Wohnbebauung des vorbezeichneten Grundstücks durch die ABG Frankfurt Holding GmbH leider negativ ausgefallen ist, drängt der Ortsbeirat auf alternative Nutzungen, damit die de facto brachliegende Fläche mit ihrem negativen Erscheinungsbild entwickelt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten: 1. alternative Nutzungen für das Grundstück zu prüfen (z.B. Kindertagesstätte, Grünfläche); 2. als Zwischennutzung das Grundstück an den Bauträger zu vermieten, der aktuell die Baustelleneinrichtung im Straßenbereich zwischen In der Römerstadt 152a und In der Römerstadt 170a betreibt und damit die Parallelstraße In der Römerstadt wieder vollständig für den Fahrzeugverkehr freizugeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5700 2024 Die Vorlage OF 446/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 1. nach dem Wort "Grünfläche" die Worte "Mobility Hub mit E-Lademöglichkeiten" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2024, OF 437/8 Betreff: Sitzbänke bei Ersatzverkehr und möglichst ein Regenschutz Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, bei Ersatzverkehr mit Bussen, der durch Baumaßnahmen (z.B. an den U-Bahn-Gleisen) notwendig wird, in Zukunft an allen Ersatz-Haltestellen mindestens eine Sitzbank, möglichst auch eine mobile Regenüberdachung zu installieren. Begründung: An den Ersatzhaltestellen in Heddernheim, vor allem in der Dillenburger Straße, haben zu bestimmten Zeiten sehr viele Menschen auf den Bus gewartet, die z.B. weiter ins Nordwestzentrum wollten. Darunter waren auch ältere Menschen mit Gehhilfen. Es ist für einen längeren Zeitraum des Ersatzverkehrs unabdingbar, dass an den Ersatzhaltestellen Bänke/Sitze aufgestellt werden, da der Bus nicht immer sofort kommt und die Aufstellflächen begrenzt sind. Diese Sitzgelegenheiten fehlen in der Dillenburger Straße. An der Ecke Konstantinstrasse /In der Römerstadt hat traffic daran gedacht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5602 2024 Die Vorlage OF 437/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Ersatzhaltestellen" die Worte "im Ortsbezirk 8" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 408/8 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement besser ausstatten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für eine Verstärkung des "Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft" in der Nordweststadt erhält das Quartiersmanagement eine zusätzliche halbe Stelle. Die hierzu erforderlichen Zuschussmittel werden bewilligt. Die jährlichen Fördermittel für das "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" in der Nordweststadt (für Sachkosten und Projekte) werden von 15.000 EUR im Planansatz wieder auf den bisherigen Sockel von 25.000 EUR angehoben und jeweils 2024 und 2025 um 5.000 EUR auf 30.000 EUR erhöht. Begründung: Als im Dezember 2004 von der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss gefasst wurde, die Nordweststadt zu einem Quartiergebiet des Projektes "Soziale Stadt - Neue Nachbarschaften" (heute Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft) zu ernennen, wurde die Diakonie Frankfurt und Offenbach mit der Trägerschaft beauftragt. Seitdem wurde das Quartiergebiet kontinuierlich erweitert, der Stellenumfang und die städtischen Zuwendungen jedoch nicht. Seit beinahe 20 Jahren arbeitet jedes Quartiersmanagement in Frankfurt mit 25.000 EUR Jahresbudget für Projektausgaben. Die Mittel haben mit den seitdem erheblich gestiegenen Kosten nicht Schritt gehalten, viele Projekte für den sozialen Zusammenhalt im Stadtteil sind unterfinanziert oder können nicht gestartet werden. In der Haushaltsplanung für 2024 und 2025 sollen diese Mittel jetzt sogar auf nur noch 15.000 EUR gesenkt werden. Das ist nicht akzeptabel, im Gegenteil: Die Gelder müssen für eine weiterhin ertragreiche, nachhaltige Arbeit angehoben werden. Zudem haben andere Quartiersbüros einen höheren Stellenanteil mit mehreren Mitarbeitern, wodurch die Arbeit aufgeteilt und effektiver wird; das wäre für die Nordweststadt auch wichtig, jedoch nicht als Stellensplitting wie aktuell im Riederwald, sondern als Stellenverstärkung. Die zentralen Bereiche Bezirk 482 (Thomas-Mann-Str./Gerhart-Hauptmann-Ring) sowie Bezirk 432 (Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt) gehören laut Segregationsmonitoring 2023 der Stadt Frankfurt zu den Stadtquartieren mit sehr hohem Bedarf an sozialen Stützungsmaßnahmen. Um den Anforderungen gerecht zu werden, muss das Quartiersmanagement Nordweststadt daher sowohl finanziell als auch personell besser ausgestattet werden Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 70 2024 Die Vorlage OF 408/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 421/8 Betreff: Leinenzwang im Volkspark Niddatal kontrollieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in den kommenden Sommermonaten im Volkspark Niddatal inklusive der vorgelagerten Grünflächen (Bereich Hadrianstraße/Minigolfplatz, Bubeloch und Fritz-Lennig-Anlage) Schwerpunktkrontrollen der Stadtpolizei zur Durchsetzung des Leinenzwangs durchzuführen. Dabei sind inbesondere Hundehalter in den Blick zu nehmen, die Hunde mitführen, die als "gefährlich" im Sinne der Hessischen Hundeverordnung gelten. Begründung: Laut Grünanlagensatzung dürfen Hunde in Frankfurt generell nur auf eigens hierfür gekennzeichneten Flächen unangeleint laufen. Gefährliche Hunde dürfen zudem nur Halter haben, die eine Erlaubnis der zuständigen Behörde besitzen. Vermehrt ist zu beobachten, dass der Leinenzwang immer weniger Beachtung findet. Erst kürzlich kam es im Bereich der Fritz-Lennig-Anlage zu einem dem Ortsbeirat berichteten Übergriff eines großen, mutmaßlich gefährlichen Hundes auf einen kleinen Hund, der mit normalen Spaziergängern unterwegs war. Die Begleitpersonen des agressiven Hundes machte keine Anstalten, den Hund anzuleinen und setzten sogar körperliche Gewalt gegen das Spaziergängerpaar ein, die ihren Hund beschützen wollten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5422 2024 Die Vorlage OF 421/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Betreff und Tenor das Wort "Volkspark" durch das Wort "Niddagebiet" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 398/8 Betreff: Vermüllung und wilde Lagerstätte an der "Feuerwehrbrücke" über der Rosa-Luxemburg-Straße unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die immer wieder auftretende wilde Lagerstätte und die damit einhergehende Vermüllung unter der "Feuerwehrbrücke" (siehe Markierung) über die Rosa-Luxemburg-Straße ggf. auch durch bauliche Maßnahmen anhaltend zu unterbinden. Quelle: Apple - Karten Begründung: Im Gegensatz zu anderen wilden Lagerplätzen befindet sich dieser unmittelbar an einer vielbefahrenen Autostraße. Durch unkontrollierte Verwehungen von Abfällen oder ungeschickte dort verweilende Personen können Menschen zu Schaden kommen. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 404/8 Betreff: Bolzplatz unter der Rosa-Luxemburg-Brücke anlegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit dem Land Hessen in Verbindung zu treten, um eine Genehmigung für die Anlage eines kleinen Bolzplatzes unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße am Neumühlenweg zu erhalten. Der derzeit geschlossene Bolzplatz Stegwiesen/Neumühlenweg soll dafür zurückgebaut und renaturiert werden. Begründung: In seiner Antwort (ST 2140) auf die Anfrage des Ortsbeirates (OM 4333) vom 13.07.2023 wird darauf hingewiesen, dass die Flächen unter der Rosa-Luxemburg Straße sich im Eigentum des Landes Hessen befinden, weshalb Aufbauten nicht umgesetzt werden könnten. Zeitgleich wurde in Ginnheim ein Beteiligungsprojekt durchgeführt für die Nutzung der Flächen unter der Rosa-Luxemburg-Straße (FR 26.05.2023). Das vor Jahren angelegte kleine Sportfeld neben den U-Bahn Gleisen, vorgesehen für Fußball- und Basketballspielen, wird wegen der hohen Temperaturen und der intensiven Sonneneinstrahlung nicht mehr genutzt. Schattenplätze fehlen hier ebenfalls. Bewegungsintensive Sportarten sind deshalb kaum möglich. Ein Bolzplatz unter der Brücke würde es den Kindern und Jugendlichen ermöglichen, weiterhin ihren Sport zu betreiben, da die Brücke einen Schutz gegen die UV-Strahlung und die Überhitzung des Körpers bietet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 683/9 Betreff: Glasfaser-Ausbau im Ortsbezirk 9 Während der Ortsbeirat grundsätzlich sehr befürwortet, dass in seinen Stadtteilen der Ausbau von Glasfaser vorangetrieben wird, sind ihm dennoch einige Missstände aufgefallen. So wurde auf Höhe des Lidl-Markts in der Platenstraße unter der Rosa-Luxemburg-Hochstraße ein großes Materiallager für den Glasfaser-Ausbau im Ortsbezirk angelegt, das nicht gesichert wurde. Die Nachfrage eines Bürgers beim ASE ergab, dass dieses Lager nicht genehmigt wurde. Andere Bürger*innen beschweren sich über den Zustand von Gehwegen und Fahrbahnen nach Verlegung von Glasfaser-Leitungen, so etwa im Bereich der Eckenheimer Landstraße. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten: (1) die Arbeit der Firmen, die im Ortsbezirk Glasfaser-Leitungen verlegen, regelmäßig im Nachgang zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass Beschädigungen von Asphalt und Gehwegen vollständig ausgebessert werden. (2) das Materiallager unter der Rosa-Luxemburg-Straße zu kontrollieren und absichern zu lassen. Sofern bekannt, möge der Magistrat berichten, welche weiteren Ausbau-Planungen im Ortsbezirk ihm bereits bekannt sind und welchen Versorgungsgrad die hier tätigen Firmen durch den Ausbau anstreben. Fotos: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5161 2024 Die Vorlage OF 683/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2024, OF 403/8 Betreff: Tempo 30 vor der Römerstadtschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zeitnah vor der Römerstadtschule in der Straße "In der Römerstadt" Tempo 30 mit dem Hinweis "Schule" einzurichten. Begründung: Der Neubau der Römerstadtschule ist nun schon seit zwei Jahren in Benutzung und die Schule schließt inkl. zweier Zufahrten direkt an die Straße an. Das Gebäude ist für die Verkehrsteilnehmer:innen auch nicht zwingend als Schule zu erkennen, daher sollte ein möglichst großes Hinweisschild aufgestellt werden. Insbesondere für die Sicherheit der Schüler:innen ist Tempo 30 dringend erforderlich. Aber auch für die Zu- und Abfahrt mit dem Rad oder PKW muss die Geschwindigkeit gedrosselt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2024, OF 389/8 Betreff: Zeitplan für Abriss und Neubau der Kinderzentren 73 (Niederurseler Landstraße) und 74 (Bernadottestraße) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Schon vor einigen Jahren war den Medien zu entnehmen (u.a. Frankfurter Rundschau v. 07.02.2020), dass die Kinderzentren 73 und 74 nach Fertigstellung des Neubaus des Kinderzentrums 37 (In der Römerstadt) das Provisorium Am Forum beziehen, wenn deren Ersatzneubau ausgeführt wird. Die Neubaumaßnahme beim KiZ 37 wird aktuell ausgeführt, jedoch sind 2023 Gelder für die beiden Kinderzentren in der Nordweststadt zur Finanzierung der Gesamtsanierung des KiZ 126 in der Rendeler Straße (Stadtteil Bornheim) verlagert worden: 1,53 Mio. EUR für das KiZ 73 (M 11-23) und 1,1 Mio. EUR für das KiZ 74 (M 97-23). Nach den ursprünglichen Plänen sollte das KiZ 74 die Container-Anlage am Forum bereits 2022 beziehen und das KiZ 73 dann im Jahr 2024. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann beginnen die Baumaßnahmen für den Ersatzneubau der Kinderzentren 73 und 74? 2. Aus welchen Gründen sind die Baumaßnahmen zurückgestellt worden? 3. Wird es eine Folgenutzung der Containeranlage am Forum geben und wenn ja, welche? 4. Ist die Anlage am Forum noch für die provisorische Nutzung durch die KiZ 73 und 74 vorgesehen oder werden für diese Einrichtungen Alternativen geplant? 5. Wie lange wird die Grünfläche am Forum noch als Kita-Standort fremdgenutzt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 864 2024 Die Vorlage OF 389/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2024, OF 406/8 Betreff: Zufahrten zu den Mülltonnenplätzen als Sperrflächen markieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in den Straßen "An der Ringmauer" und "Im Heidenfeld" die Stellflächen vor den Zufahrten zu den Mülltonnenplätzen als Sperrflächen zu markieren. Begründung: Vor den Mülltonnenplätzen sind die Gehwege zum leichteren Leeren der Tonnen abgesenkt. Diese Absenkungen ermöglichen zudem Menschen im Rollstuhl, mit einem Rollator oder Kinderwagen ein Überqueren der Straße. Denn oft wird so eng geparkt, dass man über weitere Strecken nicht Mal ohne Rollstuhl über die Straße kommt. Trotz der Schilder "Mülltonnenplätze bitte freilassen" parken dort regelmäßig Autos. Die Sperrflächen sollen den Autofahrer:innen verdeutlichen, dass hier nicht nur wegen der wöchentlichen Leerungen der Tonnen nicht geparkt werden soll. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2023, OF 371/8 Betreff: Zukunft des ehemaligen Getränkemarktes In der Römerstadt 170a Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit 2017 ist der frühere Getränkemarkt auf einem ehemaligen Tankstellenareal In der Römerstadt 170a geschlossen. Schon 2020 hat der Magistrat auf mehrfache Nachfragen des Ortsbeirates dahingehend Stellung genommen, dass die Vergabe dieser städtischen Fläche zu Wohnbauzwecken geplant sei. Damals hat sich der Magistrat die ABG Frankfurt Holding GmbH als mögliche Partnerin vorgestellt, die ihrerseits bereits Prüfungen begonnen habe. Zudem ist mitgeteilt worden, dass in der Zwischenzeit für eine angemessene Sicherung und Pflege des Grundstücks gesorgt werde (ST 1940-18, ST 2111-20). Seitdem ist von diesem Projekt nichts mehr zu hören. Auf die zurückliegende Anfrage des Ortsbeirates V 565 v. 08.12.2022 hat der Magistrat immer noch nicht geantwortet. Das jetzt seit sechs Jahren ungenutzte Areal ist mittlerweile total verwahrlost und sorgt zusammen mit der direkt benachbarten Baustelleneinrichtung auf der Parallelstraße In der Römerstadt, die dort seit ca. 2 1/2 Jahren besteht und den Verkehr behindert, insgesamt für eine stadträumliche Abwertung in diesem Wohnbereich der südlichen Nordweststadt. Um dem entgegenzuwirken, sollte der Magistrat schnellstens seine Absichten mit diesem Grundstück, auf dem laut Bebauungsplan Wohnen möglich ist (WA-Gebiet), klären und öffentlich darstellen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat 1. Aus welchen Gründen beantwortet der Magistrat die Anfrage V 565 nicht? 2. Wie weit sind seit 2020 die Verkaufs- oder Vergabeverhandlungen des Magistrats fortgeschritten und wann ist ein Abschluss geplant? 3. Wie lässt sich ein zu den Häusern In der Römerstadt 158-164 sowie 170 nachbarverträgliches Wohnbauprojekt realisieren? 4. Können der Baumbestand oder Teile von ihm erhalten werden und wenn ja, in welchem Umfang? 5. Sind Bodenverunreinigungen aufgrund des früheren Tankstellenbetriebs zu erwarten? 6. Wieso stellt der Magistrat mit seinem Fachamt, das als Eigentümer des Grundstücks eingetragen ist, nicht sicher, dass die Fläche regelmäßig von hoch wucherndem Unkraut gereinigt und wilder Abfall beseitigt wird? 7. Wenn die Fläche seit sechs Jahren brachliegt, wieso ist in der Verwaltung niemand auf die Idee gekommen, die benachbarte Baustelleneinrichtung für Bauwagen, Container, Baumaterial, WCs usw. auf der Fläche unterzubringen und damit die vermietete, temporär gesperrte Parallelstraße zumindest für den Verkehr (Auto und Radler) wieder freizugeben? 8. Ist der Magistrat bereit, die Fläche wie in Ziffer 7 vorgeschlagen, vorübergehend für Zwecke der Baustelleneinrichtung zur Verfügung zu stellen? Wenn nein, warum nicht? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 810 2023 Die Vorlage OF 371/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2023, OF 369/8 Betreff: Sachstand Römer-Grabungen im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Welche archäologischen Funde und Befunde sind bei den im Oktober zu beobachtenden weiteren Grabungen auf dem Gelände In der Römerstadt 126-134 zu Tage getreten? Sind diese Grabungen vom Frankfurter Denkmalamt durchgeführt worden oder von einer anderen Institution und wenn ja, von welcher und unter wessen Leitung? 2. Welche archäologischen Funde und Befunde sind bei den denkmalrechtlichen Untersuchungen auf Bodendenkmäler auf der Baustelle für die Zweifeldturnhalle der Römerstadtschule In der Römerstadt 120E zu Tage getreten? 3. Welche archäologischen Funde und Befunde sind bei der Begleitung der Abbruchmaßnahme auf dem Grundstück des Kinderzentrums 37 In der Römerstadt 117 zu Tage getreten? 4. Kann der Magistrat die Fragen 1-3 trotz der bevorstehenden Weihnachtspause innerhalb der von der Geschäftsordnung vorgesehenen 3-Monatsfrist beantworten? Begründung: Im Oktober konnte erneut ein Ausgrabungsteam auf dem früheren Militärgelände In der Römerstadt 126-134 beobachtet werden. Zu sehen waren u.a. die Freilegung eines sockelartigen großen Steins. Genaue Informationen sind zeitnah für die Beratungen des Runden Tischs Nida wichtig. Der Neubau der Sporthalle für die Römerstadtschule hat begonnen, dem Vernehmen nach auch die denkmalrechtlichen Bodenuntersuchungen, die aufgrund des nahen Tempelbezirks der Stadt NIDA notwendig sind. Bei dem Neubau des KiZ 37 war das Denkmalamt laut F 1631 v. 04.05.2023 schon in die Planung eingebunden. Das Gebäude ist zwischenzeitlich komplett abgeräumt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 809 2023 Die Vorlage OF 369/8 wird als interfraktioneller Antrag der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2023, OF 349/7 Betreff: Umsetzen der Vorschläge des Radfahrbüros für den Kurvenbereich In der Römerstadt/Alt-Praunheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Um den Kreuzungsbereich "In der Römerstadt/Alt-Praunheim" sicherer für den Radverkehr zu gestalten, sollen in der Kurve nach "Alt-Praunheim" von der Straße "In der Römerstadt" kommend, die Vorschläge des Radfahrbüros gemäß angehängter Skizze umgesetzt werden. Begründung: Ein Ergebnis des Ortstermins am 18.07.2023 zur Erhöhung der Fahrradsicherheit im Kreuzungsbereich Alt Praunheim / In der Römerstadt/Ohlengarten war die Verhinderung von kreuzungsnahem Parken, die Markierung von Sperrflächen, das Aufstellen von Radbügeln und von Baken zur Trennung des motorisierten Verkehrs und Radverkehrs im Kurvenbereich. Durch diese Maßnahmen soll die Sicherheit für die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen erhöht werden. Zum einen geht es um die sichere Überleitung des Radverkehrs vom Radschutzstreifen in der Straße "In der Römerstadt" in den Mischverkehr in der Straße "Alt-Praunheim". Zum anderen könnten Fußgänger*innen auch sicherer den Platz, wo je nach Jahreszeit Spargelstände stehen oder Weihnachtsbäume verkauft werden, erreichen. Außerdem wird eine zusätzliche Ladezone eingerichtet. Der Einfluss auf den fließenden motorisierten Verkehr ist geringfügig. Lediglich wird die Kurvenführung angepasst, die Mindestfahrbahnbreite von 3,50 m wird eingehalten. Anlage 1 (ca. 477 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4788 2023 Die Vorlage OF 349/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/LINKE gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2023, OF 636/9 Betreff: Ginnheim: Fläche vor dem JUZ unter der Rosa-Luxemburg-Straße aufwerten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: (1) den Wunsch des Jugendzentrums auf seine grundsätzliche Machbarkeit hin zu überprüfen, den Bereich vor seinem Eingang "abzusperren", indem unter der Brücke durch das JUZ ein Zaun aufgestellt wird, der den Zugang zum Bereich vor dem Jugendzentrum außerhalb der Öffnungszeiten verhindert (und das Brückenbauwerk selbst nicht berührt). Dieser Bereich soll dem Wunsch des JUZ nach auch die erste Reihe parkender Fahrzeuge umfassen, da unter anderem auch dort Vermüllung stattfindet. Das JUZ würde die hinzugewonnene Fläche fortan gerne selbst bespielen und dem öffentlichen Raum entziehen. Die Rückmeldung des Magistrats will der OBR in seine Entscheidung, ob er diese Idee unterstützt, einbeziehen. (2) zu prüfen, wie kurzfristig, unabhängig von anderen Ideen eine Herstellung von sicheren Fußwegen von den letzten öffentlichen Gehwegen zum JUZ erfolgen kann. Aktuell müssen die Jugendlichen und Kinder, die das JUZ besuchen, lange Strecken über die für PKW markierten Wege gehen und sich mit dem Verkehr arrangieren. Das ist nicht akzeptabel und eine solche Situation sollte keinen "Bestandsschutz" genießen. (3) die Idee zu prüfen, nicht nur einen Teilbereich, sondern den kompletten Teilraum unter der Brücke (bis zur Einfahrt ins Parkhaus der Wohnhäuser) einer anderen öffentlichen Nutzung zuzuführen, deren Angebot einen Mehrwert für die Umgebung darstellt und die das ganze Areal aufwerten könnte. Auf diesem Wege könnte er deutlich heller und freundlicher gestaltet und ausgeleuchtet werden und Raum für verschiedene Nutzer*innen-Gruppen bieten. Um Ideen und Bedarfe für die künftige Nutzung zu ermitteln, sollte auf jeden Fall auch ein öffentliches Beteiligungsformat durchgeführt werden. Als inspirierende Beispiele für eine öffentliche Nutzung seien die Umgestaltung von Flächen unter einer Moldaubrücke in Prag (siehe z.B. https://www.detail.de/de_de/streetsport-unter-den-strassen-von-prag) oder auch die in Kooperation mit der HfG Offenbach entstandenen Pläne für den Kaiserlei in Offenbach genannt (https://www.hessenschau.de/kultur/sport-spiel-und-skaten-unter-autobahnbruecke- in-offenbach-hfg-studenten-legen-entwurf-vor-v1,sportpark-of-hfg-100.html). Vielleicht kennt der Magistrat dafür ja bereits mögliche lokale Projektpartner*innen. Selbstverständlich soll auch den Bedarfen der Ämter in Bezug auf die Zugänglichkeit zur Brücke für Reparaturen oder Sanierungen Rechnung getragen werden, daher wird darum gebeten, diese in der Antwort auch für weitere Überlegungen klar zu kommunizieren. Bei der Prüfung der Idee des Ortsbeirats sollte auch die Stadtplanung, grade im Hinblick auf die Übertragung des ISTEK auf die Ebene der Stadtteile, einbezogen werden. Die durch das Quartiersmanagement angestoßenen Projekte, eine zumindest temporäre Nutzung und Belebung auch z.B. an der sogenannten "LIDL-Kurve" zu erreichen, begrüßt der Ortsbeirat. Die dabei gesammelten Erfahrungen und Ideen sollten Dann unbedingt in dieses eher langfristig gedachte Projekt einbezogen werden. Begründung: Ziel aller Maßnahmen sollte es sein, dass mindestens der Zugang zum JUZ sicherer, attraktiver und einladender wird. Aktuell wird der schlecht einsehbare Eingangsbereich des JUZ leider außerhalb der Öffnungszeiten des JUZ stark vermüllt und verdreckt. Zu (1): Dieser wohl schon seit Jahren bestehende Wunsch des JUZ wurde bei einem aktuellen Ortstermin noch einmal wiederholt und soll in der Diskussion nicht untergehen, auch wenn vor der Entscheidung auch andere Varianten geprüft werden sollten. Zu (2): Es wäre auch dringend notwendig, die aus heutiger Sicht überhaupt nicht mehr nachvollziehbare Wegeführung zu überarbeiten. Aktuell führt der Weg zum JUZ ausschließlich über einen Parkplatz. Zu (3): Schlecht ausgeleuchtet und hinter Reihen von Autos versteckt wird der Raum vor dem JUZ im "Schutze der Dunkelheit" verdreckt. Das JUZ möchte dies durch einen Zaun verhindern. Doch im Rahmen anderer Gestaltungsideen, bei denen dieses Problem von vorne herein mitgedacht wird, gibt es unter Umständen anderen Lösungen, um das Verdrecken künftig zu verhindern. Da in der direkten Umgebung zahlreiche städtebauliche Probleme bestehen und wenig öffentlicher Raum für andere Nutzungen als "Parken" zur Verfügung steht, wäre es sinnvoll, diese ohnehin nur eingeschränkt nutzbare Fläche stärker für die Öffentlichkeit nutzbar zu machen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 29 Die Vorlage OF 636 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4839 2023 Die Vorlage OF 636/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2023, OF 637/9 Betreff: Ergebnisse des Ortstermins an der Wohnanlage "Predigerseminar" in Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Verbesserungen für das Umfeld der umgangssprachlich "Predigerseminar" genannten Wohnanlage in der Ginnheimer Landstraße mit den jeweils betroffenen Ämtern auf den Weg zu bringen: (1) vor dem REWE-Markt (Höhe Hausnummer 164): entfernen des mutmaßlich durch REWE aufgestellten Beton-Fahrradständers und aufstellen von Omega-Radbügeln, die durch ihre Platzierung hier auch Falschparken verhindern, (2) eine Überprüfung der Ampelschaltung für die Ampelanlage der Kreuzung vor der Hausnummer 180 sowie die beiden Ampelanlagen unter Brücke an Kreuzung zur Platenstraße im Bereich der Rosa-Luxemburg-Straße vorzunehmen, da die Anwohner*innen insbesondere der Altenwohnanlage es nicht schaffen, im Zuge einer Grünphase die Ampel zu kreuzen und sich über diesen zu kurzen Takt beschweren, (3) die Baumscheibe vor Hausnummer 180 zum Beispiel durch Findlinge vor Falschparken zu schützen, das Erdreich aufzulockern und die Fläche neu zu gestalten, da sie komplett durch PKW zerstört wurde, (4) den Vermieter der Anlage darauf zu sensibilisieren, dass im öffentlichen Raum kein Sperrmüll abgelegt werden darf und er seine Mieter*innen entsprechend informieren sollte, (5) zu erläutern, warum vor dem Eingang der Hausnummer 172 ein Müllsammelplatz auf städtischen Flächen eingerichtet wurde, (6) die Grünfläche vor der Hausnummer 172 instand zu setzen. Dazu soll ein neuer Mülleimer installiert werden, die Fläche von festgetretenem Müll befreit werden und die Grünfläche neugestaltet werden. Dabei soll auch eine Durchwegung zum Müllablageplatz berücksichtigt werden, da dieser Weg offensichtlich durch viele Personen als Abkürzung genutzt wird, (7) mit dem Vermieter darüber zu sprechen, wie eine bessere Beleuchtung des Gehwegs auf dem Gelände des Vermieters erreicht werden kann und ob dieser nicht eine schwache Beleuchtung auf Hüfthöhe anbringen kann, um die Trittsicherheit zu gewährleisten, (8) auf Höhe der Einfahrt zu den Parkplätzen und zum Rewe (vor der Hausnummer 164) einen Zebrastreifen einzurichten, um ein sicheres Queren des Fußverkehrs sicherzustellen, (9) die Fußgängerwegeführung auf dem städtischen und an REWE verpachteten Parkplatz zu überprüfen und dort ggf. Markierungen zu erneuern oder neu einzuzeichnen. Im Bereich des Gehwegs an der Ginnheimer Landstraße sollte zudem auf dem Parkplatz mehr Raum für Fußgänger*innen geschaffen werden, damit ein durchgehender Fußweg bis zum Gehweg vor den Wohngebäuden entstehen kann. Darüber hinaus wird der Ortsvorsteher gebeten, (10) einen Termin mit dem Glascontainerstandortbeauftragten der FES bzw des DRK zu machen. Im Bereich der Hausnummer 180 ist der Gehweg verengt, weil Altkleider- und Altglascontainer den Weg behindern. Im direkten Umfeld sollen alternative Flächen gefunden werden, die nicht die Gehwege blockieren. Begründung: Diese Mängel wurden beim Ortstermin festgestellt und können nicht ohne Antrag von den Ämtern behoben werden. Einige andere Punkte haben die Verantwortlichen direkt selbst aufgenommen. Insbesondere die Barrierefreiheit der öffentlichen Gehwege soll verbessert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 30 Die Vorlage OF 637 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4840 2023 Die Vorlage OF 637/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2023, OF 360/8 Betreff: Heddernheim ist "zu"! Baustellen im Ortsbezirk 8 besser koordinieren und Hotline schalten! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dringend gebeten, 1. die Einrichtung von Baustellen im öffentlichen Straßenraum des Ortsbezirks 8 zukünftig besser zu koordinieren. Zeitgleiche Baustellen mit Sperrungen, die eine erhebliche Auswirkung auf den fahrenden und ruhenden Verkehr sowie für Radfahrer und Fußgänger haben, sind zu vermeiden. 2. nach der Einrichtung von Baustellen mit diesen auch möglichst zeitnah zu beginnen und nicht wochenlange Absperrungen ohne sichtbaren Baufortschritt vorzunehmen. 3. für Fragen, Anregungen und Beschwerden aus der Bevölkerung bei größeren Sperrungen eine sachkundige Hotline zu schalten und diese Telefonnummer in der Anwohnerschaft bekannt zu geben. 4. bei einer langfristigen Vermietung von öffentlichen Straßenflächen an Vorhabenträger für Materiallager, Abstellmöglichkeiten für Baufahrzeuge und mobile WCs - wie derzeit auf der Straße In der Römerstadt zwischen Hausnummer 152 und 170a - immer den Ortsbeirat über die entsprechenden Planungen in Kenntnis zu setzen und ihn nach spätestens sechs Monaten über die gemachten Erfahrungen und zu den Folgen der Sperrung anzuhören. Begründung: In den zurückliegenden Monaten hat die Zahl der eingerichteten Baustellen im öffentlichen Straßenraum des Ortsbezirks 8 massiv zugenommen. Folgende Baustellen sind bspw. aktuell eingerichtet, in Einzelfällen sogar ohne ersichtlichen Baubeginn oder Baufortschritt: Heddernheimer Steg, Feuerwehrbrücke, Römerstadtbrücke, In der Römerstadt zwischen Konstantinstraße und Heddernheimer Kirchstraße, Im Heidenfeld, Am Forum (inkl. Sanierung KiZ 37), Hadrianstraße (inkl. Fuß- und Radwege zur Nidda), Mithrasstraße. Hinzu kommt das seit zweieinhalb Jahren bestehende Materiallager auf der Straße In der Römerstadt zwischen Hausnummer 152 und 170a und neuerdings das Materiallager auf dem Spielplatz in der Tacitusstraße. Die Baustelle für Abriss und Neubau des Heddernheimer Steges zum Nordwestzentrum (NWZ) läuft schon seit Frühjahr 2021, der Steg ist immer noch nicht für den Fußverkehr freigegeben und die Menschen müssen weiterhin die Behelfsampel zur Querung des Erich-Ollenhauer-Rings nutzen, um in das NWZ zu kommen. Unterdessen aber, ohne den Abschluss dieser Baumaßnahme am NWZ abzuwarten, begannen im März diesen Jahres auf der Westseite des NWZ die Sanierungsarbeiten an der Feuerwehrbrücke, die weitere Fahrspurverengungen und Hindernisse für Radler und Passanten im und am Erich-Ollenhauer-Ring notwendig gemacht hat. Und schließlich startete vor ein paar Wochen erst die Grunderneuerung der Römerstadtbrücke. Parallel dazu laufen die angekündigten Bauarbeiten für neue Leitungen (Glasfaser, Strom usw.) kreuz und quer durch den Stadtteil. Ergebnis sind zahlreiche gleichzeitige Straßen-, Radweg- und Gehwegsperrungen, ampelgeregelte, nur einspurig befahrbare Baustellenbereiche sowie Fahrbahnverengungen. Ein Schwerpunkt liegt aktuell auf dem Bereich Nordwestzentrum/Siedlung Römerstadt. Rettungs- und Müllfahrzeuge haben Durchkommens- und Rangierprobleme, Radwege sind teilweise gesperrt, für Senioren erhöht sich durch die Vielzahl von Sicherheitsbaken und Schrankenzäunen im Gehweg- und Straßenbereich die Sturzgefahr und für Schulkinder ändert sich oft täglich der Schulweg. Hinzukommen Staus und lästiger Parkplatzsuchverkehr. Viele Menschen sind durch die geballt vorkommenden Hindernisse im öffentlichen Raum in ihrer Mobilität unverhältnismäßig eingeschränkt. Unverständlich ist dem Ortsbeirat, wieso derart viele gleichzeitige (!) Baustellen von der Stadtverwaltung bzw. dem Straßenverkehrsamt genehmigt und eingerichtet werden. Das muss dringend besser koordiniert werden, und diese verantwortliche Dienstleistung muss der Magistrat der Stadt Frankfurt für die Bürgerinnen und Bürger übernehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4702 2023 Die Vorlage OF 360/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2023, OF 590/9 Betreff: Baulicher Zustand der Maybachbrücke (Baujahr 1972) und Hochstraße Rosa-Luxemburg-Straße in Ginnheim (Baujahr 1974) Durch den plötzlichen notwendig gewordenen Abriss wegen Einsturzgefahr der Omegabrücke in Griesheim (Baujahr 1973), nachdem bei Routinekontrollen Risse in der Bausubstanz gefunden wurden, ergeben sich Fragen zum Zustand der großen Verkehrsbrücken im Ortsbezirk 9. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft erbeten: 1. Wann waren die letzten Routinekontrollen mit Messungen zur Standsicherheit der Brücken? 2. Welche Ergebnisse liegen vor? 3. Wie lange ist der ermittelte Zeitkorridor bis zur nächsten grundlegenden und erforderlichen Sanierung? Da beide Bauwerke Bestandteile von Hauptverkehrswegen sind, haben sie eine große Bedeutung für den Verkehrsfluss durch die Stadtteile. Die neue S-Bahnstation Eschersheim ist ausschließlich nur über die Zugänge auf der Maybachbrücke erreichbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 770 2023 Die Vorlage OF 590/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2023, OF 336/7 Betreff: Rahmenplan Praunheim umsetzen - Verkehrsfläche reduzieren und Aufenthaltsqualität verbessern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zeitnah die in der beigefügten Skizze markierte Fläche im Kreuzungsbereich "Alt-Praunheim/ In der Römerstadt/ Ohlengarten" für den Verkehr zu sperren und zur temporären Gestaltung durch die Bürger:innen freizugeben. Die Initiative "Lebendiges Praunheim" hat sich bereit erklärt die temporäre Gestaltung in Kooperation mit interessierten Bürger:innen zu koordinieren und zu begleiten. Die Sperrung der Fläche ist zunächst auf ein Jahr befristet. Danach entscheidet der Ortsbeirat in Abstimmung mit den zuständigen Ämtern über eine dauerhafte Freimachung und Entsiegelung der Fläche. Die geplanten Gestaltungsmaßnahmen sind vorab mit dem Ortsbeirat abzustimmen und durch das Straßenverkehrsamt zu genehmigen. Die beigefügte Skizze ist durch das Stadtplanungsamt erstellt worden und ist mit dem Radfahrbüro im Straßenverkehrsamt abgestimmt. Begründung: Der Rahmenplan Praunheim stammt aus dem Jahre 2013 und harrt bislang weitestgehend einer Umsetzung. Im Rahmenplan ist auch die o.g. Maßnahme festgehalten. Im Rahmenplan heißt es: "Der Straßenraum an der Gabelung Alt-Praunheim/ In der Römerstadt wird derzeit durch den motorisierten Individualverkehr dominiert. Die verbleibenden Restflächen bieten den Fußgängern nur wenig Raum und können keine Aufenthaltsqualität bieten. Ziel ist es mittelfristig den Bereich umzugestalten und die Fahrbahnflächen auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren. Es sollen Möglichkeiten für ortskernbelebende Nutzungen geschaffen werden." Der Rahmenplan wurde vom Ortsbeirat 7 und der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. In einem Ortstermin am 18.7.2023 haben die beteiligten Ämter ihre grundsätzliche Bereitschaft signalisiert eine Teilfläche dem Verkehr zu entziehen und somit die Möglichkeit zu schaffen, diesen Teil des Rahmenplans umzusetzen. Die Befristung der Maßnahme bietet die Möglichkeit Probleme für den Verkehr zu erkennen und - sofern dies nötig ist - vor einer endgültigen Umwidmung und Entsiegelung Korrekturen am Umfang der Fläche vorzunehmen. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4552 2023 Die Vorlage OF 336/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2023, OF 326/7 Betreff: Fortführung des Radweges Alt Praunheim bis zur Abzweigung Augustenburgstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern,auf der Straße Alt Praunheim bis zur Abzweigung Augustenburgstraße Radpiktogramme anzubringen. Begründung: Eine Radmarkierung endet auf der Kreuzung der Straßen Alt Praunheim, In der Römerstadt, Ohlengarten. Gleichzeitig endet hier eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km. Mit einer Radpiktogramm Kennzeichnung der Straße Alt Praunheim bis zur Abzweigung Augustenburgstraße würde eine verbesserte Sicherheit für den Radverkehr in diesem Straßenbereich erreicht. Bei dem gemeinsamen Ortstermin wurde eine solche Maßnahme angesprochen und als Absichtserklärung ins Protokoll aufgenommen. Dieser Antrag soll die Dringlichkeit der Umsetzung der Maßnahme bestärken und die Durchführung beschleunigen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 326/7 wurde zurückgezogen.
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.07.2023, OF 567/9 Betreff: Blumenlädchen in Ginnheim erhalten Vorgang: OA 311/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine eventuelle Baustraße unter der Rosa-Luxemburg-Straße zur Baustelle des neuen S-Bahn-Haltepunkts Ginnheim so zu planen, dass der Standort des Blumenladens an der Ecke Platenstraße/Ginnheimer Landstraße nicht tangiert wird und die Sondernutzungsgenehmigung des Blumenladens dort zu verlängern. Die Lage des Blumenladens lässt keinen Konflikt mit einer eventuellen Baustraße unter der Brücke erwarten. Der Blumenladen befindet sich am Rand des Geländes, direkt vor einem Pfeiler und sollte die Einrichtung einer Baustraßenweg nicht behindern. Begründung: In dem o.g. Bericht wird erläutert, dass die Stadt Frankfurt am 20.1.2023 eine Stellungnahme abgegeben hat, die die Baulogistik der DB Netz AG im Planfeststellungsverfahren Neubau S-Bahn-Haltepunkt Ginnheim ablehnt und damit auf die Anregung des Ortsbeirats aus der OA 311 reagiert, eine Baustellenzufahrt von der Ginnheimer Landstraße unter der Rosa-Luxemburg-Straße einzurichten. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 224 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.01.2023, OA 311 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 9 am 06.07.2023, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4233 2023 1. Die Vorlage B 224 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 567/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, BFF, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2023, OF 328/8 Betreff: Verlegung des Bolzplatzes Stegwiesen/Neumühlenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement, Fachdezernat Straßenverwaltung in Wiesbaden in Verbindung zu setzen, um eine Genehmigung für die Verlegung des o.a. Bolzplatzes unter die Brücke der Rosa Luxemburg Straße zu erreichen. Die Brücke überspannt das Urselbachtal und liegt nur wenige Meter neben dem o.a. Bolzplatz. Weiterhin wird der Magistrat beauftragt, die Planung für einen neuen Bolzplatz unter der Brücke vorzulegen, der bis zum Sommer 2024 realisiert werden kann. Der Plan soll dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Zu den Brückenpfeilern und Stützbauten der Straßentrasse soll genügend Abstand eingehalten werden. Der bisherige Bolzplatz soll zeitgleich entsiegelt und angepasst an die Klimaerwärmung bepflanzt werden, so dass er das "Miniwäldchen" entlang der U-Bahn-Gleise in wenigen Jahren vergrößert. Begründung: Das vor Jahren angelegte kleine Sportfeld neben den U-Bahn Gleisen, das umzäunt ist und für die Sportarten Fußball und Basketball eingerichtet wurde, wird gegenwärtig nach den Frühlingstagen nicht mehr angenommen. Intensive Sonneneinstrahlung, hohe Temperaturen am Nachmittag und frühen Abend - bedingt durch den Klimawandel - und fehlende Schattenplätze machen bewegungsintensive Sportarten dort unmöglich und stellen eine gesundheitliche Gefahr für Kinder und Heranwachsende dar. Deshalb ist die Verlegung des Bolzplatzes unter die Brücke der Rosa Luxemburg Straße aus Sicht der Nutzer:innen, der Eltern, Kinder und Heranwachsenden die naheliegende Möglichkeit, auch im Hochsommer den Sport weiter zu betreiben. Die Brücke und ein heller Bodenbelag stellen einen Schutz gegen die UV-Strahlung und Überhitzung des Körpers dar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4333 2023 Die Vorlage OF 328/8 wird Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz des Tenors folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, ob eine Genehmigung für die Verlegung des Bolzplatzes unter die Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße möglich ist. Des Weiteren soll geprüft werden, ob eine Anlage mit weiteren Fitnessgeräten dort errichtet werden kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2023, OF 314/8 Betreff: Niddabogen auch für Heddernheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Kann die Nidda im Bereich des Ortsbezirks 8 durch eine der folgenden Maßnahmen renaturiert werden: 1. Herstellung eines Seitenarmes am "Bubeloch", d.h. die Wiederherstellung des Mühlengrabens und der "Mühleninsel" der zerstörten Burg Philippseck; (Seitenarm auf den Messtischblättern der Nidda-Kartierung von 1870-76 sichtbar). 2. Herstellung eines schmalen Seitenarmes über die Blühwiese des ehemaligen Grillplatzes, westlich ab Minigolfplatz bis zum Heddernheimer Steg (Einlauf). 3. Herstellung eines Seitenarms im zugeschütteten Altarmbett des langen und breiten Niddabogens nach Norden (s. Kartierung von 1870-76), d.h. von der Brücke aus westlich entlang der aufgeschütteten Trasse der Rosa-Luxemburg-Straße, um den Bolzplatz herum bis zum Altarm-Anschluss Praunheim; 4. Herstellung eines schmalen Seitenarmes auf der Ginnheimer Seite, angenähert an das leicht nach Süden ausufernde Flussbett vor der Begradigung, z.B. um das bewaldete Grundstück herum bis zur Wiese (NABU-Info Tafel Zaunkönig). Die Prüfung der Vorschläge soll folgende Kriterien berücksichtigen: - die Abflussgeschwindigkeit des Flusswassers wird verlangsamt (geringer Höhenunterschied), - die Feuchtigkeit/das Wasser wird in einer breiten Bodenfläche gebunden (geringe Tiefe), - Flachwasserzonen für Vegetationswachstum und Wasserlebewesen können sich ausbilden - zwischen Fluss und Seitenarm entstehende Landstreifen/Inseln können geschützt werden Begründung: Die Renaturierung der Flüsse und Bäche durch Flussschleifen und Anbindung der Altarme speichert das Wasser im Boden, stabilisiert den Wasserhaushalt, fördert die biologische Vielfalt, schützt vor Hochwasser, die Vegetation bindet CO2 und trägt zur Kühlung der Umgebung bei. Die Renaturierung der Nidda im Bereich des Ortsbezirks wird dazu beitragen, dass das Praunheimer Wehr abgebaut werden kann und für die Nidda in der Zukunft ein möglichst naturnahes Flussbett entstehen kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 314/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme); FREIE WÄHLER = (Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2023, OF 325/8 Betreff: Fahrradweg entlang des Friedhofs (Heddernheim) sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Fahrradweg in der Straße "In der Römerstadt" entlang des Heddernheimer Friedhofs durch Bordsteinerhöhungen (evtl. "Frankfurter Hut") abzupollern. Außerdem sollen die Schrägparkplätze Richtung Straßenmitte um 0,30 m verlängert werden. Begründung: Viele der PKW oder auch Kombi-Fahrzeuge parken mit der Frontseite weit über den Bordstein, zum Teil reichen sie bis zu einem halben Meter an/über den Fahrradweg. Dieser ist entlang des Friedhofs nur 1,25 m breit. Der angrenzende Fußweg ist ebenso schmal und ist auf der Friedhofsseite begrenzt von einer (im Sommer üppigen) Hecke. So ist die räumliche Situation auf dem kombinierten Rad-/Fußweg sehr eng für das Nebeneinander und für Begegnungen. Sie ist zudem gefährlich durch überragende Autos und den unebenen Belag. Die Markierung für die Schrägparkplätze ist durchaus so lang, dass die Fahrzeuge nicht mit den Vorderreifen direkt am Bordstein stehen sollen. Durch den "Frankfurter Hut" würden die Autos den Fahrradweg nicht mehr blockieren, so dass Fahrradfahrer:innen auf dem Fahrradweg weniger gefährdet sind und auch die Situation für die Fußgänger:innen sicherer ist. Dies betrifft im Wesentlichen Schüler:innen, deren täglicher Fahrradweg zu/von der Geschwister Scholl Schule führt, aber auch Eltern mit Kleinkindern von/zu dem Kinderzentrum Römerstadt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4332 2023 Die Vorlage OF 325/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2023, OF 320/8 Betreff: Verkehrsführung für Einsatzfahrzeuge des 14. Polizeireviers endlich erleichtern! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die für das 2. Quartal 2023 angekündigte Öffnung des Mittelstreifens der Marie-Curie-Straße mit Ampelregelung für Einsatzfahrzeuge des 14. Polizeireviers, der Polizeidirektion Nord sowie weiterer in der Marie-Curie-Straße stationierter Einheiten wie dem Zentralen Objektschutz oder der Direktion Verkehrssicherheit endlich zu realisieren. Begründung: Seit Eröffnung des neuen, zusammengelegten Reviers sind inzwischen fünf Jahre vergangen. Inzwischen ist der Standort um eine Außenstelle des Polizeipräsidiums Frankfurt mit 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiter gewachsen. Die Einsatzfahrzeuge müssen bei Fahrten Richtung Rosa-Luxemburg-Straße/Nordwestzentrum zunächst bis zur Kreuzung Olof-Palme-/Marie-Curie-Straße fahren, dann umständlich wenden und denselben Weg am Revier vorbei zurückfahren. Wertvolle Zeit geht verloren. Für den Durchstich gibt es angeblich einen Durchführungsvertrag zwischen der Stadt und dem PP Frankfurt sowie eine fertige Entwurfsplanung. Der Magistrat hat zuletzt am 09.09.2022 die Ausschreibung nach einem erforderlichen Magistratsbeschluss und eine Realisierung im 2. Quartal 2023 in Aussicht gestellt (ST 2007). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4327 2023 Die Vorlage OF 320/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2023, OF 544/9 Betreff: Weitere Blühwiesen im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: weitere Flächen, die nicht intensiv als Freizeitflächen genutzt werden, als sogenannte "Wiesen für Insekten" auszuzeichnen und dort artenreiche Blühwiesen einzusähen. Diese sollten so selten wie nötig gemäht werden. Also Flächen hierfür eignen sich aus Sicht des Ortsbeirats besonders folgende für eine Prüfung durch den Magistrat: 1. Teile der Grünfläche vor dem Bertramshof in der Straße "Am steinernen Stock" an der Kreuzung zu Bertramswiese und Kühhornshofweg 2. Eine Teil der Wiese an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße und Kühhornshofweg 3. Ein Teil der Grünanlage zwischen Carl-Gördeler-Str., Mierendorffstr. und Fritz-Tarnow-Str. 4. Ein Teil der Wiese am Ende der Klimsch-Anlage an der Grillparzerstraße 5. Flächen im Bereich der Wohnanlage Reichelstraße, insbesondere nahe der Sportanlage an der Rosa-Luxemburg-Straße 6. Ein Teil der Wiese vor der Ludwig-Richter-Schule an der Eschersheimer Landstraße / am Lindenbaum 7. Die Wiese vor dem Bahnübergang Lachweg / Dreihäusergasse auf der Alt-Eschersheimer Seite Begründung: Das Insektensterben nimmt weiter zu, was die Wissenschaft insbesondere auf die intensive Landwirtschaft zurückführen kann. Die Städte übernehmen daher oft eine Funktion als Rückzugsraum für viele Arten, die in der Fläche kaum noch Lebensräume finden. Daher ist es wichtig, den urbanen Lebensraum weiter zu qualifizieren und diese Lebensräume miteinander zu vernetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 01.06.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3990 2023 Die Vorlage OF 544/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.05.2023, OA 356 entstanden aus Vorlage: OF 281/8 vom 17.04.2023 Betreff: Überreste von NIDA-Heddernheim vor Ort erhalten und als "Archäologisches Fenster in die Römerzeit" zugänglich machen Vorgang: NR 277/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 1312/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die dauerhafte Unterschutzstellung der folgenden, auf dem Baugrundstück In der Römerstadt 126 bis 134 bislang mit den großflächigen Grabungen seit 1991 archäologisch festgestellten Befunde aus römischer Zeit (1. bis 3. Jahrhundert ) zu prüfen mit dem Ziel einer möglichst umfänglichen Erhaltung in situ a) Villafundamente mit Resten einer Fußbodenheizung; b) Steinkeller mit erhaltenen Resten eines Wandputzes; c) Überreste der sog. "Weststraße"; d) ein Töpferofen mit erhaltener Tenne und Kuppelresten; e) Ensemble von drei Töpferöfen mit Schürgruben und Lochtennen; f) sog. "Kultkeller" mit anschl. Gebäuderesten; g) Holzkeller (verbrannt); h) Überreste Westthermen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die wirtschaftliche Nutzung von Grundstücksteilen mit Bodendenkmälern gemäß § 24 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes beschränkt werden kann, um einen möglichst geschlossenen Eindruck der aufgefundenen antiken Siedlungsstrukturen für die Nachwelt zu erhalten; 3. die neuesten Befunde (z. B. den Holzkeller) in das gemäß Beschluss vom 24.02.2022, § 1312, zum Antrag vom 08.02.2022, NR 277, erstellte museale Konzept des Archäologischen Museums Frankfurt einzubeziehen; 4. dafür Sorge zu tragen, dass keine Baugenehmigung erteilt wird und keine Baumaßnahmen oder hierfür vorbereitende Arbeiten auf dem Ausgrabungsfeld stattfinden, bevor das finale museale Konzept und die abschließende Beratung der an Ort und Stelle zu erhaltenden Befunde mit der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat abgestimmt sind. Begründung: Je länger die Grabungen auf dem Areal In der Römerstadt 126 bis 134 dauern, desto mehr verfestigt sich der Eindruck, dass sich die Zug um Zug vom Team des Frankfurter Denkmalamtes freigelegten Bodenbefunde für eine Inwertsetzung von Resten der Römerstadt NIDA an Ort und Stelle eignen. Die original erhaltenen Architekturreste, die sich seit rund 1800 Jahren unverändert dort befinden, können wie ein "Fenster in die Römerzeit" genutzt werden und der Vermittlungsarbeit des Archäologischen Museums und der Schulen genauso dienen wie dem lokalen Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner in Heddernheim. Ein Verbleib der Befunde an ihrem authentischen Ort und ihre Integration in das Bauprojekt wären eine herausragende Leistung modernen kommunalen Wohnungsbaus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 08.02.2022, NR 277 Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 69 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 10.05.2023 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.06.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 356 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 18. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 15.06.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 356 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 88 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 356 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 19. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 13.07.2023, TO I, TOP 120 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 356 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 19.09.2023, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 356 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 20. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 21.09.2023, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 356 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023, TO II, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OA 356 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 24. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 69) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 3848, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2023, OF 299/8 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.18 Archäologisches Museum Antikes Erbe NIDA in Heddernheim zeigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Für die Konservierung von neuen Bodenbefunden des römischen NIDA, für die Herstellung eines NIDA-Stadtmodells, für die überfällige Aktualisierung des Faltplans zu den NIDA-Grabungen aus dem Jahr 1988 sowie für zusätzliche Personalstellen werden 250.000 € in den Ergebnishaushalt und 2. zur Einrichtung einer Dependance des Archäologischen Museums zur lokalen Vermittlung des Fundortes NIDA-Heddernheim werden 500.000 € in den Finanzhaushalt eingestellt. Zur Gegenfinanzierung der Maßnahmen ist vom Magistrat eine Kostenbeteiligung der ABG Frankfurt Holding GmbH als Eigentümerin bzw. Erbbauberechtigte und Verantwortliche für die Erschließungsmaßnahmen des Grundstücks In der Römerstadt 126-134 nach Maßgabe des geltenden Denkmalschutzrechts zu prüfen. Begründung: Als ein Ergebnis des "Runden Tischs NIDA" wird erwartet, dass herausragende Befunde der früheren und der aktuellen Grabungen auf dem Areal In der Römerstadt 126-134 an Ort und Stelle verbleiben und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Der hilfreiche, aber veraltete Faltplan des Museums zur Dokumentation der bisherigen Grabungsergebnisse muss um die Funde und Befunde seit den 90er Jahren (v.a. Gelände der US-Baracken und Römerstadtschule) ergänzt und neu herausgegeben werden. Ein NIDA-Stadtmodell kann zum Verständnis der Stadtentwicklung und -anlage zwischen dem 1. und dem 3. Jahrhundert beitragen. Diese Maßnahmen und Ideen lösen beim zuständigen Archäologischen Museum Frankfurt zusätzliche Personal- und Sachkosten aus. In Anbetracht der Ausgrabungen auf der letzten großen Freifläche der antiken Stadt, die noch nicht modern überbaut ist, muss es zudem Ziel sein, in Heddernheim endlich eine Dependance des Archäologischen Museums einzurichten, die mit den erhaltenen materiellen Zeugen des römischen Frankfurts auf dem Areal Römerstadt 126-134 in inhaltlicher und räumlicher Beziehung stehen sollte. Ihre Aufgabe wäre das Zeigen der Bodendenkmäler, die Präsentation von einzelnen Fundstücken und die allgemeinverständliche Vermittlung des hochbedeutenden Fundortes NIDA. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.04.2023, OF 279/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 299/8 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 111 2023 1. Die Vorlage OF 279/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 299/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 2. des Tenors den folgenden Wortlaut erhält: "2. zur lokalen Vermittlung des Fundortes NIDA werden für die Einrichtung einer Dependance des Archäologischen Museums möglichst auf dem Gelände selbst hilfsweise in räumlicher Beziehung zum Fundort 500.000 Euro in den Finanzhaushalt eingestellt." und im dritten Satz der Begründung das Wort "kann" durch "wird" ersetzt wird. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 275/8 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich 16: Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03: Verkehrsanlagen Sanierung des Gewerbestraßen-Abschnitts der Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2023 sind auskömmliche Mittel für die Sanierung der Heddernheimer Landstraße zwischen U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" und Dillenburger Straße einzustellen. Priorität hat dabei die grundhafte Erneuerung des Kreuzungsbereiches Heddernheimer Landstraße/Dillenburger Straße in Höhe der Abfallverbrennungsanlage (AVA). Begründung: Die Heddernheimer Landstraße ist in ihrem Abschnitt zwischen Stadtbahnstation "Heddernheimer Landstraße" und Dillenburger Straße eine stark befahrene Gewerbestraße, insbesondere durch die Fahrzeuge der FES und den von der AVA abfahrenden Schwerlastverkehr Richtung Rosa-Luxemburg-Straße oder Eschersheimer Landstraße. Vor allem der Straßenbelag der Aufstellflächen im Kreuzungsbereich in Höhe der AVA ist in sehr schlechtem Zustand, was für die Verkehrssicherheit abträglich ist. Da die Straße auch eine bedeutende Radroute von Niederursel in Richtung Stadtmitte ist, ist sie in einem ansprechenden Zustand zu versetzen. Aufgrund der unmittelbar bevorstehenden Straßenarbeiten für die Erweiterung des Stromnetztes ist mit einer zusätzlichen Verschlechterung zu rechnen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 106 2023 Die Vorlage OF 275/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 281/8 Betreff: Überreste von NIDA-Heddernheim vor Ort erhalten und als "Archäologisches Fenster in die Römerzeit" zugänglich machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, 1. die dauerhafte Unterschutzstellung der folgenden, auf dem Baugrundstück In der Römerstadt 126-134 bislang mit den großflächigen Grabungen seit 1991 archäologisch festgestellten Befunde aus römischer Zeit (1. bis 3. Jhd.) zu prüfen mit dem Ziel einer möglichst umfänglichen Erhaltung in situ: - Villafundamente mit Resten einer Fußbodenheizung - Steinkeller mit erhaltenen Resten eines Wandputzes - Überreste der sog. "Weststraße" - ein Töpferofen mit erhaltener Tenne und Kuppelresten - Ensemble von drei Töpferöfen mit Schürgruben und Lochtennen - Sog. "Kultkeller" mit anschl. Gebäuderesten - Holzkeller (verbrannt) - Überreste Westhermen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die wirtschaftliche Nutzung von Grundstücksteilen mit Bodendenkmälern gemäß § 24 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes beschränkt werden kann, um einen möglichst geschlossenen Eindruck der aufgefundenen antiken Siedlungsstrukturen für die Nachwelt zu erhalten; 3. die neuesten Befunde (z.B. den Holzkeller) in das gemäß Beschluss zu NR 277 erstellte museale Konzept des Archäologischen Museums Frankfurt einzubeziehen; 4. dafür Sorge zu tragen, dass keine Baugenehmigung erteilt wird und keine Baumaßnahmen oder hierfür vorbereitende Arbeiten auf dem Ausgrabungsfeld stattfinden, bevor das finale museale Konzept und die abschließende Beratung der an Ort und Stelle zu erhaltenden Befunde mit der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat abgestimmt ist. Begründung: Je länger die Grabungen auf dem Areal In der Römerstadt 126-134 dauern, desto mehr verfestigt sich der Eindruck, dass sich die Zug um Zug vom Team des Frankfurter Denkmalamtes freigelegten Bodenbefunde für eine Inwertsetzung von Resten der Römerstadt NIDA an Ort und Stelle eignen. Die original erhaltenen Architekturreste, die sich seit rund 1800 Jahren unverändert dort befinden, können wie ein "Fenster in die Römerzeit" genutzt werden und der Vermittlungsarbeit des Archäologischen Museums und der Schulen genauso dienen wie dem lokalen Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner in Heddernheim. Ein Verbleib der Befunde an ihrem authentischen Ort und ihre Integration in das Bauprojekt wären eine herausragende Leistung modernen kommunalen Wohnungsbaus. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 356 2023 Die Vorlage OF 281/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 279/8 Betreff: Haushalt 2023 Dependance des Archäologischen Museums In der Römerstadt 126-134: Errichtung eines Museums "Römerstadt NIDA" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Auf dem Ausgrabungsgelände im Stadtteil Heddernheim (In der Römerstadt) wird ein 15x15m großer Ausstellungsraum für Funde und Erläuterungen zur Römischen Stadt NIDA errichtet und dem Archäologischen Museum und Kulturdezernat der Stadt übergeben. Der Ausstellungsraum soll von der Straße aus zugänglich und sichtbar sein, und entweder freistehend oder als großzügiger Erdgeschossraum innerhalb eines Wohngebäudes errichtet werden. Ferner soll der Ausstellungsraum mit mindestens 3 originalen Artefakten auf dem Ausgrabungsgelände durch Gänge verbunden werden, die für Besucher des NIDA-Museums jederzeit offen sind. Die Planung und der Bau der Räumlichkeiten werden von der ABG übernommen. Mit den fachlichen und finanziellen Mitteln des archäologischen Museums wird für den Ausstellungsraum, zeitgleich mit der Fertigstellung, ein Miniaturmodell aus festem Material oder ein digitales Modell der römischen Stadt NIDA fertig gestellt und eingebaut. Begründung: Die Bedeutung der römischen Stadt NIDA im Vorfeld des Limes ist durch zahlreiche Ausgrabungen und wissenschaftliche Arbeiten dokumentiert. Sie war ein strategisches Zentrum, ein Verwaltungs- und auch Wirtschaftszentrum mit multikultureller sozialer Zusammensetzung in der obergermanischen Provinz Roms, lange vor der Gründung der Stadt Frankfurt am Main. Auch heute zeichnet sich der Norden Frankfurts durch eine Vielfalt von Zugewanderten und Kulturen aus, die größer ist als in den innerstädtischen Vierteln. Um die Bedeutung der Stadt NIDA für folgende Generationen zu bewahren, muss ihre Geschichte, ihre politische, kulturelle und wirtschaftliche Funktion vor Ort präsentiert werden. Der von den Römern gewählte Standort, zuerst nur für ein Militärlager gedacht, verbindet das Mainzer Becken, den Vordertaunus und die Wetterau und birgt zahlreiche militärische und zivilgesellschaftliche Überreste der "germanischen" Römerzeit. Diese Achse öffnet dem Betrachter heute den Blick auf seine eigene Geschichte und auf ein Nebeneinander von Kulturen und Lebensgewohnheiten 2000 Jahre vor unserer Zeit. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.05.2023, OF 299/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 299/8 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 111 2023 1. Die Vorlage OF 279/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 299/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 2. des Tenors den folgenden Wortlaut erhält: "2. zur lokalen Vermittlung des Fundortes NIDA werden für die Einrichtung einer Dependance des Archäologischen Museums möglichst auf dem Gelände selbst hilfsweise in räumlicher Beziehung zum Fundort 500.000 Euro in den Finanzhaushalt eingestellt." und im dritten Satz der Begründung das Wort "kann" durch "wird" ersetzt wird. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2023, OF 277/7 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umsetzung der Planungswerkstatt Praunheim - Neugestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Umsetzung des Rahmenplans Praunheim und insbesondere des Kreuzungsbereichs Alt-Praunheim/ In der Römerstadt/ Ohlengarten wird in der Produktgruppe 13.01 ein eigenes Produkt/ Projekt angelegt, in dem für 2023 zusätzlich die Summe von 500.000 € eingestellt wird. Aus diesen Mitteln wird zunächst die Planung für die Umgestaltung des Kreuzungsbe-reichs Alt-Praunheim/ In der Römerstadt/ Ohlengarten finanziert, die auf Basis des Rahmenplans Praunheim gemeinsam mit den Bürger:innen stattfinden sollte. Nicht verausgabte Mittel werden zweckgebunden für die Umsetzung der Planungen reserviert. Begründung: Der Rahmenplan Praunheim stammt aus dem Jahre 2013 und harrt weiterhin der Umsetzung. Letztmals in der ST 1922/2022 hat der Magistrat versucht zu begründen, warum der Rahmenplan bislang nicht umgesetzt werden konnte und dem Ortsbeirat das Stellen von zwei Parkbänken als ersten Erfolg verkauft. Der og. Kreuzungsbereich steht seit Jahren in der Kritik und es liegen Anträge zur Änderung der Verkehrsführung vor. Jetzt besteht die Chance endlich im Sinne des Rahmenplans eine grundsätzliche Neuordnung des Kreuzungsbereichs zu planen und zu realisieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 58 2023 Die Vorlage OF 277/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2023, OF 267/8 Betreff: Trinkhalle an der Ecke In der Römerstadt/Nesselbuschstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten was mit dem ehemaligen Kiosk / der Trinkhalle an der Ecke In der Römerstadt / Nesselbuschstraße passiert und ob der Kiosk wieder genutzt werden kann. Begründung: Der Kiosk / Trinkhalle steht seit mehreren Jahren leer und verwahrlost. Nach der Schließung der nahegelegenen Tankstelle befindet sich nun keine Möglichkeit für die Anwohner sich mit aktuellen Zeitungen in ihrer Nähe einzudecken. Es wäre gut, wenn dieser Kiosk wieder öffnen könnte. Bild: CDU-Fraktion Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3813 2023 Die Vorlage OF 267/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2023, OF 262/8 Betreff: Anwohnerparken rund um das Nordwestzentrum Der Ortsbeirat möge beschließen: den Magistrat aufzufordern, die Straßen, die an den Erich Ollenhauer Ring angrenzen (Hammarskjöldring, Bernadottestraße, Ernst-Kahn-Straße (alle drei inclusive der Wendehämmer), Titusstraße (mit den angrenzenden Nebenstraßen z.B. Konstantinstraße, Tacitusstraße) weiträumig mit Anwohnerparkplätzen zu versehen. Die Anwohner-Parkzeiten sollen Montag bis Samstag zwischen 08:00 Uhr und 11:00 Uhr, sowie 18:00 Uhr und 21:00 Uhr eingerichtet werden. Begründung: Die Anwohner der oben genannten Straßen haben wenig freie Parkflächen zur Verfügung, da sowohl Mitarbeiter des Nordwestzentrums als auch dessen Besucher die Parkgebühren für die großzügig vorhandenen günstigen Parkflächen in der Garage des Nordwestzentrums vermeiden wollen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 23.02.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 262/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 4 GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE, SPD und fraktionslos (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2023, OF 448/9 Betreff: "DemokratieWagen" im Ortsbezirk 9: Visionen für Ginnheim im Stadtteil zeigen und diskutieren Das Quartiersmanagement in Ginnheim hat mit Menschen aus der Nachbarschaft zeichnerische Visionen für das Gebiet unter der Rosa-Luxemburg-Straße gesammelt. Ergebnisse wurden in der Ausstellung "Stadt-Blicke" im Historischen Museum Frankfurt ausgestellt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird (auch unter Verweis auf das ISTEK-Leitprojekt "städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Miquelknoten und Nidda") gebeten, das Quartiers- management und den Ortsbeirat in dem Anliegen zu unterstützen, die Zeichnungen, die die Menschen aus der Nachbarschaft angefertigt haben, auch im Stadtteil Ginnheim auszustellen und den Dialog mit den Bewohner*innen des Stadtteils darüber zu unterstützen, wie diese Visionen Wirklichkeit werden könnten und wie sie sich dabei einbringen könnten. Ein geeigneter Kooperationspartner könnte der durch die Stadt Frankfurt unterstützte Verein "Mehr als Wählen e.V." sein, der mit dem "DemokratieWagen" über einen mobilen Ausstellungs- und Aktionsort verfügt und sich mit der Durchführung innovativer Beteiligungsformate auskennt. Der Ortsbeirat bittet um eine entsprechende Unterstützung der zuständigen Ämter, zum Beispiel in Bezug auf die Bereitstellung benötigter Abstellflächen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 19 Vor der Abstimmung streicht der Antragsteller den zweiten Absatz des Tenors. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3561 2023 Die Vorlage OF 448/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2023, OF 447/9 Betreff: Umsetzung des iSTEK 2030+ im Ortsbezirk 9: Städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Miquelknoten und Nidda Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 4793/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: zu berichten, welche Bemühungen seitens des Magistrats in den letzten drei Jahren unternommen wurden, um eine verbesserte städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Miquelknoten und Nidda zu erwirken. Darüber hinaus wird er gebeten, in Umsetzung des ISTEK-Beschlusses "Leitprojekt: Stadtwerkstatt einrichten und etablieren", der den Magistrat beauftragt, den Fachdialog auch zu regionalen Themen mit der Öffentlichkeit zu stärken, in Kooperation mit den lokalen Expert*innen des Quartiersmanagements, die zu diesem Thema bereits einen Austausch mit den Bürgern stehen, zeitnah eine Stadtwerkstatt im Stadtteil Ginnheim zum Thema "Städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Miquelknoten und Nidda" einzurichten. Aus diesem Dialog sollen auch konkrete Projekte und Maßnahmen mit einem Fahrplan für ihre Umsetzung vorbereitet werden. Im Koalitionsvertrag von GRÜNEN, SPD, FDP und Volt wurde sich darauf verständigt, das Instrument der Stadtteilwerkstätten als Bestandteil einer Weiterentwicklung des ISTEK auf Stadtteilebene durch sogenannte Stadtteilentwicklungskonzepte zur Anwendung zu bringen. Der Magistrat wird gebeten, neben der Durchführung einer Stadtteilwerkstatt auch die Erstellung eines solchen Stadtteilentwicklungskonzeptes für Ginnheim zu prüfen. Begründung: Der Auftrag, eine städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Miquelknoten und Nidda zu verfolgen wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4793 vom 07.11.2019 (ISTEK 2030+) erteilt. In diesem heißt es unter IV: "Der Magistrat wird beauftragt, die Entwicklung der im integrierten Stadtentwicklungskonzept festgelegten Schwerpunkträume der Stadtentwicklung koordiniert und ressortübergreifend vorzubereiten." Die oben genannte Maßnahme wird als eine von vier Zielvorstellungen für den Schwerpunktraum "Mitte-Nord" genannt. Unter VIII. wurde außerdem beschlossen: "Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung in dreijährigem Turnus über den Stand der Umsetzung der Leitprojekte des intergierten Stadtentwicklungskonzeptes sowie über die Realisierung der Zielvorstellungen in den Schwerpunkträumen der Stadtentwicklung." Dies ist leider bisher noch nicht geschehen und die Bemühungen des Magistrats wurden bisher nicht sichtbar. Ferner wurde der Magistrat mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4793 vom 07.11.2019 unter III. beauftragt, "die im integrierten Stadtentwicklungskonzept Frankfurt 2030+ aufgeführten Leitprojekte und -Initiativen umzusetzen." Eines dieser Leitprojekte lautet "Stadtwerkstatt einrichten und etablieren". Dieses Format würde einen guten Rahmen bilden, den Dialog zu oben genanntem Thema zu führen und für die konkrete Umsetzung Fortschritte zu machen. Zu Stadtteilentwicklungskonzepten wurde im Koalitionsvertrag der Römer-Koalition vereinbart: "Wir werden das ISTEK in einem nächsten großen Entwicklungsschritt unter Beteiligung der Bürger*innen auf die Stadtteile herunterbrechen und dort, wo Projekte anstehen, Stadtteilwerkstätten durchführen." Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3526 2023 Die Vorlage OF 447/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.01.2023, OA 315 entstanden aus Vorlage: OF 236/8 vom 22.12.2022 Betreff: "Neuer Stadtteil der Quartiere" Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 Absatz 4 BauGB Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Neufassung: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines "neuen Stadtteils der Quartiere" östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen. Auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 wird der Bau des Lachgraben-Quartiers und der Bau der Neu-Weststadt abgelehnt. Begründung: 1. Klimaökologische Begründung: Wenn man sich mit den Unterlagen, die als Anlagen der Magistratsvorlage M 181 beigefügt sind, befasst, erkennt man schnell, dass ein neuer Stadtteil Lachgraben-Quartier erhebliche Nachteile für die bereits bestehenden benachbarten Wohngebiete mitsichbringen würde. Das Lachgraben-Quartier hat eine hohe Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet für die angrenzende Bebauung über viele Straßenblocks hinweg bis zum Nordwestzentrum. Aus den in den Anlagen zur Magistratsvorlage M 181 vorgetragenen Untersuchungen ist ersichtlich, dass mit einer Bebauung des Lachgraben-Quartiers die Temperaturen in warmen Sommernächten auf dem Gelände des Baugebiets selbst um drei Grad bis fünf Grad Celsius in den kältesten Nachtstunden ansteigen würden, in den Wohngebieten der Umgebung um ein Grad bis 2,4 Grad Celsius (siehe hierzu Anlage 1, Zwischenbericht über die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen, Seite 142). Sehr eindrücklich ist dies auch auf Abbildung 54 (Seite 141 ebenda) zu erkennen, wo die in einer Simulation berechneten Temperaturen in verschiedenen Farbtönen visualisiert sind. Es ist erschreckend, wie weit dabei auch die schon bestehenden Wohngebiete betroffen sind, doch dies kann nicht wirklich verwundern; es ist logisch, dass es Auswirkungen hat, wenn man einen solchen Kaltluftsee wie das Gebiet am Lachgraben mit Beton und Asphalt versiegelt. In Zeiten des Klimawandels, der sich in Frankfurt mit immer heißeren Sommern sehr deutlich auswirkt, ist ein solch unsensibles Vorhaben nicht mehr zu verantworten. Die Behauptung auf Seite 142, dass die umliegenden Wohngebiete wegen ihrer "klimaökologisch günstigen Lage am Stadtrand" trotz dieser Erhöhung der Nachttemperatur immer noch die Bedingungen für einen erholsamen Schlaf erfüllen würden, ist nicht akzeptabel. Auf Seite 142 oben wird beschrieben (UBA 2016), dass Nächte mit Temperaturen über 20 Grad Celsius als besonders belastend gelten. Die Behauptung weiter, dass die Nachttemperatur in den benachbarten Stadtteilen derzeit nur 15 Grad bis 16 Grad Celsius betragen würde, entspricht nicht den Beobachtungen der Menschen vor Ort und auch nicht dem auf Karten veranschaulichten Datenmaterial des Landes Hessen. In den Anlagen sind zwei Karten angefügt, die deutlich zeigen, dass die Temperaturen überall in Frankfurt, auch in den nordwestlichen Stadtteilen, in der betrachteten heißen Sommernacht (1. August, wenig Wind, Temperatur um 15:00 Uhr von 29 Grad Celsius) noch in der zweiten Nachthälfte 20 Grad und 22 Grad Celsius betragen, dies sind Temperaturen, die laut UBA als besonders belastend gelten (Quelle für die Karten: Landesplanungsportal - Website des Landes Hessen, https://landesplanung.hessen.de/ klima/landesweite-klimaanalyse). Es muss bedacht werden, dass die Planung weit in die Zukunft reicht. Das Baugebiet würde in den 2030er-Jahren errichtet werden und soll dann für Jahrzehnte Bestand haben. Es ist aber für alle deutlich zu erkennen, dass der Klimawandel weiter voranschreitet, sich sogar in den letzten Jahren beschleunigt hat. Es ist schon ohne das Baugebiet Lachgraben-Quartier mit weiter zunehmenden und damit gesundheitsgefährdenden Temperaturen zu rechnen. Die Bedeutung des Gebiets um den Lachgraben als Kaltluftentstehungsgebiet, übrigens als kleiner Zipfel niedriger Temperatur in den Karten gut zu erkennen, wird in den nächsten Jahrzehnten also sehr viel größer werden. Würde es durch Bebauung wegfallen, nimmt man eine Erhöhung der Temperaturen in den Wohngebieten der Umgebung um ein Grad bis 2,4 Grad Celcius bewusst in Kauf und ebnet einer extremen Erwärmung den Weg. Planung sollte sich aber an den Bedingungen der Zukunft orientieren! Dies gilt auch für die geplante Siedlung, die eine Erweiterung von Niederursel durch die Neu-Weststadt vorsieht. Eine weitere "kompakte" Bebauung westlich des Gerhart-Hauptmann-Ringes wäre für die Fallwinde aus dem Taunus und die von Norden strömenden Wetterauwinde eine Klimabarriere, die eine Temperaturerhöhung im Gebiet des Gerhart-Hauptmann-Ringes bewirken und eine nächtliche Abkühlung verhindern würde. 2. Sozialgeographische Begründung: Seit Jahrzehnten ist der Ortsbezirk 8 ein bevorzugtes Erweiterungsgebiet für die Planung der Stadt Frankfurt, da, so wird betont, in anderen Ortsteilen erheblicher Widerstand und komplizierte rechtliche Gründe vorliegen. Zur Begründung für die Siedlungserweiterung der einstigen "Dörfer" wird seit der Eingemeindung 1910 immer der gleiche Stereotyp aufgerufen: Es fehle an Wohnraum für bestimmte Bevölkerungsschichten und eben hier, nicht in den östlichen und westlichen Stadtteilen oder im Zentrum von Frankfurt, sei das geeignete Bauland für ein sozialpolitisch dringliches Bauprojekt. Dennoch stellte sich seit dem Bau der Ernst-May-Siedlung (1928) und der Nordweststadt durch Schwagenscheidt (1966) und des Mertonviertels (1996) immer heraus, dass es noch nicht genug ist. Für den Riedberg, ein großflächiges Agrargebiet, wurde vom Dezernenten (um 2000) ein Wohngebiet mit dichten Hochhäusern geplant, das der Ortsbeirat ablehnte und nach der Änderung der baulichen Vorgaben an Kalbach abgab. Aktuell gibt es im Ortsbezirk große Baugebiete innerhalb der jetzt bestehenden Viertel: das ehemalige Lurgigelände, das Gebiet an der Sandelmühle, das ehemalige Gelände des Deutschen Vereins und das Gebiet In der Römerstadt 126 bis 134, auf dem glücklicherweise noch Reste der römischen Stadt NIDA gesichert werden konnten, das aber längst von der ABG für mehrgeschossigen Wohnungsbau begehrt wird. Die Forderungen des Ortsbeirates nach einer kleinteiligen Versorgungsstruktur mit diversifizierten Angeboten, autofreien Zonen sowie Park- und Spielflächen in bebauten Gebieten wurden nach einem "Entscheid" über Architekturwettbewerbe in den letzten 40 Jahren immer wieder verworfen. Auch der vielversprechende Bürgerdialog zur Entwicklung der Nordweststadt versank nach der Preisverleihung 2015 ohne ein weiteres Feedback oder eine Initiative seitens des Auftraggebers in den Schubladen. So sind die Stadtteile des Ortsbezirks bis heute ein Abbild der sechziger Jahre, eine überholte verdichtete Baustruktur rund um ehemalige Dörfer, mit breiten und viel befahrenen Straßen, Einkaufszentren, die den Einzelhandel und das Handwerk verdrängt haben, erheblichen Umweltbelastungen wie der Müllverbrennungsanlage, der VDM-Mülldeponie und mit der A 5 und A 661. Der Bau einer weiteren "Nordweststadt-Randstadt" muss deshalb zurückgewiesen werden. Die verdichtende, relativ kostengünstige Bebauung seit den sechziger Jahren ließ im Ortsbezirk viele Hochhäuser und Wohnblocks mit Sozialwohnungen und Unterkünften entstehen, die von der Stadt bezahlt werden und die von sozial schwachen, oft zugewanderten Familien bzw. Personen bewohnt werden. Die vielen Probleme, denen die Kinder ausgesetzt sind und die sie schon mitbringen, prägen die soziale Arbeit in allen Einrichtungen. Konflikte zwischen verschiedenen Zuwanderergruppen, zwischen verschiedenen Wertvorstellungen und zwischen den Generationen prägen die heranwachsende Generation. Eine Folge davon ist, dass die jungen Leute schnell diese Quartiere verlassen oder Zuflucht bei gleichermaßen sozial Benachteiligten suchen. Seit nunmehr 60 Jahren ist diese Entwicklung in der Nordweststadt und ihren Hochhäusern zu beobachten, wie sie übrigens auch in anderen "Satellitenstädten" zu finden ist. Eine Erweiterung dieses Konzepts, dichte Bebauung für bedürftige Bevölkerungsschichten, realisiert auf den verbliebenen Ackerflächen östlich der Autobahn und angrenzend an die bestehende Blockbebauung im Gerhart-Hauptmann-Ring - wie es in der Planung vorgesehen ist -, wird deshalb entschieden abgelehnt. Ein solches Konzept ist nicht geeignet, den dort schon ansässigen Bewohnern Raum und Sicherheit für die Entfaltung ihrer Fähigkeiten zu geben und ein friedliches Zusammenleben zwischen den Gruppen und Generationen zu fördern. Mit den zusätzlichen Bewohnern, die von der Planung vorgesehen werden, wird das soziale Konfliktpotential und der soziale Stress in den von Armut, Arbeitslosigkeit und Desintegration belasteten Quartieren ansteigen, dies kann mit bisherigen Beobachtungen und soziologischen Untersuchungen angenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.02.2023, NR 592 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 574 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 317 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 181= Ablehnung, NR 574, OA 299, OA 314, OA 315, OA 316 und OA 317 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 574 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. a) Die Vorlage OA 317 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Witsch, Nguyen, Grote, Pfeiffer, Yilmaz, Schwichtenberg, Zieran, Dr. Kochsiek, Frank-Millman und Dr. Langner sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 574) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) Beschlussausfertigung(en): § 2795, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2023, OA 311 entstanden aus Vorlage: OF 443/9 vom 19.01.2023 Betreff: Planfeststellungsverfahren Neubau S-Bahn-Haltepunkt Ginnheim Vorgang: OM 6653/20 OBR 9; ST 2179/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zum Neubau des S-Bahn-Haltepunkts Ginnheim folgende Änderungen zu beschließen: 1. Das Zuwegungskonzept für den Bau des neuen Haltepunkts ist dahin gehend zu überarbeiten, dass in der Verlängerung des westlichen Endstücks der Ginnheimer Waldgasse unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße eine bis zur Ginnheimer Landstraße reichende Baustraße errichtet wird. Diese ist im Zusammenwirken mit der Stadt Frankfurt so auszugestalten, dass sie danach als Verbindungsweg zur U-Bahn-Station "Ginnheim" genutzt werden kann. 2. In diesem Zuge ist auf der östlichen Seite eine barrierefreie Zuwegung zu dem geplanten Bahnsteig einzuplanen und herzustellen. Die Möglichkeit eines Grundstückserwerbs, soweit erforderlich, ist zu prüfen. Mindestens sind die Voraussetzungen für eine spätere Nachrüstung mit einem direkten Zugang zu schaffen. Begründung: Zu 1.: Das bisherige Zuwegungskonzept ist veraltet. Mittlerweile befindet sich auf dem Areal zwischen Ginnheimer Waldgasse und der Straße Auf der Schloßhecke eine Schule bzw. direkt daneben eine Kita. Die Entscheidung der Auslagerung der Diesterwegschule, mitgeteilt mit Stellungnahme vom 14.12.2020, ST 2179, kam wohl zu spät, um sie noch in die Genehmigungsplanung für das BE-Konzept vom 31.03.2021 einfließen zu lassen. Jede Baustraße hat den Bereich rund um die Schule zu meiden. Zu 2.: Die in Ziffer 5.4 des Erläuterungsberichts (Seite 15) vorgetragenen Argumente sind letztlich nicht überzeugend. Eine mögliche Lärmbeeinträchtigung der Kleingartenanlage durch die Nutzer fällt im Verhältnis zu den ohnehin vorhandenen Lärmquellen Schienenstrecke 3684, Stadtbahnlinie U 4 und Rosa-Luxemburg-Straße nicht ins Gewicht. Eventuell anfallende Zusatzkosten erscheinen im Vergleich zu dem Nutzen für die Bürger des Stadtteils vertretbar. Ein eventuell erforderlicher Grundstückserwerb sollte daher geprüft werden. Die Entscheidung für die Variante 1 (Bahnsteigzugang von der Haltestelle "Niddapark" und Freizeitanlage Ginnheimer Wäldchen) ohne Zuwegung von der östlichen Seite ist vor mehr als zehn Jahren (Stadtverordnetenbeschluss vom 06.09.2012) gefallen und veraltet. Ein direkter, barrierefreier Zugang zum Stadtteil Ginnheim würde Attraktivität und Akzeptanz des Haltepunkts steigern. Da der Bahnsteig ohnehin auf der östlichen Gleisseite angeordnet ist, böte sich die Verknüpfung mit einem Verbindungsweg in den Stadtteil hinein an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6653 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2179 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 224 Antrag vom 06.07.2023, OF 567/9 Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4233 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 311 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2895, 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.02.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2023, OF 443/9 Betreff: Planfeststellungsverfahren Neubau S-Bahn Haltepunkt Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Neubau des S-Bahn Haltepunkts Ginnheim folgende Einwendungen vorzutragen: 1. Das Zuwegungskonzept für den Bau des neuen Haltepunkts wird dahingehend überarbeitet, dass in der Verlängerung des westlichen Endstücks der Ginnheimer Waldgasse unterhalb der Rosa-Luxemburg-Hochstraße eine bis zur Ginnheimer Landstraße reichende Baustraße errichtet wird. Diese ist im Zusammenwirken mit der Stadt Frankfurt so auszugestalten, dass sie danach als Verbindungsweg zur U-Bahn-Station Ginnheim genutzt werden kann. 2. In diesem Zuge ist auf der östlichen Seite eine barrierefreie Zuwegung zu dem geplanten Bahnsteig einzuplanen und herzustellen. Die Möglichkeit eines Grundstückserwerbs, soweit erforderlich, ist zu prüfen. Mindestens sind die Voraussetzungen für eine spätere Nachrüstung mit einem direkten Zugang zu schaffen. Der Beschluss der StVV vom 06.09.2012 ist insoweit zu revidieren. Begründung: ad 1: Das bisherige Zuwegungskonzept ist veraltet. Mittlerweile befindet sich auf dem Areal zwischen Ginnheimer Waldgasse und der Straße Auf der Schloßhecke eine Schule bzw. direkt daneben eine Kita. Die Entscheidung der Auslagerung der Diesterwegschule, mitgeteilt mit ST 2179 vom 14.12.20 kam wohl zu spät, um sie noch in die Genehmigungsplanung für das BE-Konzept vom 31.03.2021 einfließen zu lassen. Jede Baustraße hat den Bereich rund um die Schule zu meiden. ad 2: Die in Ziff. 5.4 des Erläuterungsberichts (S. 15) vorgetragenen Argumente sind letztlich nicht überzeugend. Eine mögliche Lärmbeeinträchtigung der Kleingartenanlage durch die Nutzer fällt im Verhältnis zu den ohnehin vorhandenen Lärmquellen Schienenstrecke 3684, U-Bahn U 4 und Rosa-Luxemburg-Straße nicht ins Gewicht. Eventuell anfallende Zusatzkosten erscheinen im Vergleich zu dem Nutzen für die Bürger des Stadtteils vertretbar. Ein eventuell erforderlicher Grundstückserwerb sollte daher geprüft werden. Die Entscheidung für die Variante 1 (Bahnsteigzugang von der Haltestelle Niddapark und Freizeitanlage Ginnheimer Wäldchen) ohne Zuwegung von der östlichen Seite ist vor mehr als 10 Jahren (StVV-Beschluss vom 06.09.2012) gefallen und veraltet. Ein direkter, barrierefreier Zugang zum Stadtteil Ginnheim würde Attraktivität und Akzeptanz des Haltepunkts steigern. Da der Bahnsteig ohnehin auf der östlichen Gleisseite angeordnet ist, böte sich die Verknüpfung mit einem Verbindungsweg in den Stadtteil hinein an. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung OA 311 2023 1. Die Vorlage OF 443/9 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass zum einen der erste Satz des Tenors den folgenden Wortlaut erhält: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zum Neubau des S-Bahn-Haltepunktes Ginnheim folgende Änderungen zu beschließen:" und zum anderen der letzte Satz von Ziffer 2. gestrichen wird. 2. Aufgrund des nahenden Fristablaufs wird der Ortsvorsteher zusätzlich gebeten, den unveränderten Antrag vorab an den zuständigen Sachbearbeiter zu leiten. Abstimmung: zu 1. und 2. Annahme bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2023, OF 237/8 Betreff: ServiceCenter Nord der ABG wieder für den Publikumsverkehr öffnen! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Wohnungsbaugesellschaft ABG FRANKFURT HOLDING zu veranlassen, wieder Besuchszeiten im ServiceCenter Nord "In der Römerstadt 131" anzubieten. Begründung: Seit Beginn der Corona-Pandemie ist das ABG-Büro "In der Römerstadt 131" für den Publikumsverkehr geschlossen. Vorsprachen für Mieterinnen und Mieter, zum Beispiel in der Siedlung Römerstadt, sind nur telefonisch über die Hotline der ABG möglich oder Nachrichten können über ein abweisend gestaltetes Kontaktformular abgeschickt werden. Das ist unpersönlich und nicht kundenfreundlich. Da es sich bei der ABG um eine Gesellschaft in städtischem Besitz handelt, sollten die Servicebedingungen besser sein. Der Hinweis auf der ABG-Homepage, das Besucherzentrum sei wegen Corona geschlossen, kann angesichts der mittlerweile endemischen Lage kaum noch seriös erscheinen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3479 2023 Die Vorlage OF 237/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2023, OF 243/7 Betreff: Kreuzung Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten für Radfahrende sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zur Verbesserung der Situation für Fahrradfahrende und der Verkehrssicherheit im Bereich der Kreuzung der Straßen Alt-Praunheim, In der Römerstadt und Ohlengarten sowie dem angrenzenden Bereich folgende Maßnahmen umzusetzen: - Erneuerung der Fahrradpiktogramme ab Ende des Fahrradwegs In der Römerstadt bis zur Kreuzung mit der Straße Alt-Praunheim - Rotfärbung der Fahrradwege im Kreuzungsbereich bis in die anschließenden Straßen - Einrichtung einer sicheren Fahrradverbindung und entsprechender Kennzeichnung durch die Straße Ohlengarten, die an den bestehenden Fahrradweg an der Haingrabenstraße anschließt z.B. durch Umbau und Neugestaltung des sehr großflächigen gepflasterten Fußgängerbereich im östlichen Einmündungsbereich - Fahrradpiktogramme auf der Straße Alt-Praunheim oder Fortführung des Radschutzstreifens nach der Kreuzung, dort wo der bisherige Fahrradweg endet bis zum Beginn des bestehenden, abgetrennten Fahrradwegs nach der Einmündung Augustenburgstraße - Unterbindung des gesetzwidrigen, kreuzungsnahen Parkens (nach § 12 Abs. 3 StVO) in der Straße Alt-Praunheim Richtung Nordwestzentrum direkt hinter der Kreuzung, z.B. durch entsprechende Fahrbahnmarkierung. - Dem Ortsbeirat so bald wie möglich eine Zeitplanung für die Maßnahmen aus dem Radkonzept Nord im Ortsbezirk 7 vorzulegen und dabei auch die betreffende Kreuzung zu berücksichtigen. Im Zuge dessen soll geprüft werden, ob der freilaufende Rechtsabbieger aus Alt-Praunheim in die Römerstadt zurückgebaut und der Radverkehr im Ohlengarten in beide Richtungen ermöglicht werden kann. Begründung: An der großen Kreuzung Alt Praunheim / Ohlengarten / In der Römerstadt treffen Autofahrende, Radfahrende und zu Fuß gehende Menschen aus verschiedenen Richtungen aufeinander. Der Verkehr aus der Römerstadt biegt halb rechts und ganz rechts ab und achtet dabei vor allem auf den Verkehr aus Alt-Praunheim, kurz vor diesem Bereich endet der abgegrenzte Radweg auf der Straße In der Römerstadt, der Radverkehr wird auf die Straße geleitet. Dies wird vom motorisierten Verkehr leicht übersehen, was Radfahrenden im Kreuzungsbereich gefährdet. Deutliche Fahrbahnmarkierungen sollen die Aufmerksamkeit erhöhen. Auch Radfahrende, die auf der Straße Alt-Praunheim Richtung Nordwestzentrum oder in den Ohlengraben unterwegs sind, werden trotz übersichtlicher Kreuzung leicht übersehen, da die Fahrradmarkierung erst an der Kreuzung beginnt und der motorisierte Verkehr Richtung Römerstadt diese Radmarkierung wegen des freilaufenden Rechtsabbiegers kreuzt und der Verkehr im Verlauf der Straße Alt-Praunheim vor allem auf den Verkehr aus der Römerstadt achtet. Die farbliche Markierung soll die Aufmerksamkeit verstärken und so den Radverkehr im Kreuzungsbereich sicherer machen. Die Verbindung des Ohlengrabens zur Haingrabenstraße ist für Radfahrende gefährlich, da der Fahrradweg der Haingrabenstraße nicht direkt erreichbar ist. Der Einmündungsbereich des Ohlengrabens in die Haingabenstraße ist verengt, der gepflasterte Fußgängerbereich sehr großflächig angelegt. Hier wäre Platz für eine Radwegführung als Verbindung zum Fahrradweg an der Haingrabenstraße. Darüber hinaus stellt der Ohlengraben eine direkte Verbindung vom Praunheimer Friedhof und den nördlichen Grünflächen zum Ostrand von Praunheim Richtung Römerstadt und Heddernheim dar. Die Straße ist aktuell nur als Einbahnstraße Richtung Haingrabenstraße befahrbar. Die Ermöglichung der Nutzung des Ohlengrabens für Radfahrende in beiden Richtungen würde die fahrradwegfreie Strecke in diesem Bereich erheblich verkürzen und die für Radfahrende gefährliche Durchfahrt durch Alt-Praunheim vermeiden. Die Straße Alt-Praunheim zwischen der Kreuzung Ohlengraben bis zur Einmündung der Augustenburgstrasse erlaubt nicht so ohne weiteres die Einrichtung eines abgetrennen Radwegs, hier soll durch die Verhinderung von unerlaubtem Parken im Kreuzungsbereich und durch die Fahrradpiktogramme die Sicherheit der Radfahrenden verbessert werden. Insgesamt dienen die Maßnahmen auch der Verkehrssicherheit, der durch weitere Schilder nicht beizukommen ist. Bisher ist die Kreuzung nicht im Bericht der Unfallkommission als Unfallsschwerpunkt aufgeführt. Darauf sollte allerdings auch nicht gewartet, sondern vorher gehandelt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird beauftragt, einen Ortstermin in dieser Angelegenheit durchzuführen. 2. Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 7 am 06.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.12.2022, OF 236/8 Betreff: "Neuer Stadtteil der Quartiere" Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme § 165 (4) BauGB DER ORTSBEIRAT 8 MÖGE BESCHLIESSEN: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Magistratsvorlage 181 abzulehnen und von Plänen einer Erweiterung der Nordweststadt und von Niederursel östlich der A 5 Abstand zu nehmen. Auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 wird der Bau des Lachgrabenquartiers und der Bau der Neu-Weststadt abgelehnt. 1. Klimaökologische Begründung: Wenn man sich mit den Unterlagen, die als Anhang der M 181 beigefügt sind, befasst, erkennt man schnell, dass ein neuer Stadtteil "Lachgrabenquartier" erhebliche Nachteile für die bereits bestehenden benachbarten Wohngebiete mit sich bringen würde. Das Lachgrabenquartier hat eine hohe Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet für die angrenzende Bebauung über viele Straßenblocks hinweg bis zum Nordwestzentrum. Aus den in den Anlagen zur M 181 vorgetragenen Untersuchungen ist ersichtlich, dass mit einer Bebauung des Lachgrabenquartiers die Temperaturen in warmen Sommernächten auf dem Gelände des Baugebiets selbst um 3° bis 5° Celsius in den kältesten Nachtstunden ansteigen würden, in den Wohngebieten der Umgebung um 1° bis 2,4 ° Celsius. (Siehe hierzu Anlage AN1-Zwischenbericht-Ergebnisse der Voruntersuchung, Seite 142). Sehr eindrücklich ist dies auch zu erkennen auf Abbildung 54 (S.141 ebenda), wo die in einer Simulation berechneten Temperaturen in verschiedenen Farbtönen visualisiert sind. Es ist erschreckend, wie weit dabei auch die schon bestehenden Wohngebiete betroffen sind, doch dies kann nicht wirklich verwundern; es ist logisch, dass es Auswirkungen hat, wenn man einen solchen Kaltluftsee wie das Gebiet am Lachgraben mit Beton und Asphalt versiegelt. In Zeiten des Klimawandels, der sich in Frankfurt mit immer heißeren Sommern sehr deutlich auswirkt, ist ein solch unsensibles Vorhaben nicht mehr zu verantworten. Die Behauptung auf Seite 142, dass die umliegenden Wohngebiete wegen ihrer "klimaökologisch günstigen Lage am Stadtrand" trotz dieser Erhöhung der Nachttemperatur immer noch die Bedingungen für einen erholsamen Schlaf erfüllen würden, ist nicht akzeptabel. Auf Seite 142 oben wird beschrieben (UBA 2016), dass Nächte mit Temperaturen über 20° Celsius als besonders belastend gelten. Die Behauptung weiter , dass die Nachtemperatur in den benachbarten Stadtteilen derzeit nur 15° bis 16° Celsius betragen würde, entspricht nicht den Beobachtungen der Menschen vor Ort und auch nicht dem auf Karten veranschaulichten Datenmaterial des Landes Hessen. In den Anlagen sind zwei Karten angefügt, die deutlich zeigen, dass die Temperaturen überall in Frankfurt, auch in den nordwestlichen Stadtteilen, in der betrachteten heißen Sommernacht (1. August, wenig Wind, Temperatur um 15:00 Uhr 29°Celsius) noch in der zweiten Nachthälfte 20° und 22°Celsius betragen, dies sind Temperaturen, die laut UBA als besonders belastend gelten. Quelle für die Karten: Landesplanungsportal - Website des Landes Hessen https://landesplanung.hessen.de/klima/landesweite-klim aanalyse Es muss bedacht werden, dass die Planung weit in die Zukunft reicht. Das Baugebiet würde in den 2030iger Jahren errichtet werden und soll dann für Jahrzehnte Bestand haben. Es ist aber für alle deutlich zu erkennen, dass der Klimawandel weiter voran schreitet, sich sogar in den letzten Jahren beschleunigt hat. Es ist schon ohne das Baugebiet "Lachgrabenquartier" mit weiter zunehmenden und damit gesundheitsgefährdenden Temperaturen zu rechnen. Die Bedeutung des Gebiets um den Lachgraben als Kaltluftentstehungsgebiet, übrigens als kleiner Zipfel niedriger Temperatur in den Karten gut zu erkennen, wird in den nächsten Jahrzehnten also sehr viel größer werden. Würde es durch Bebauung wegfallen, nimmt man eine Erhöhung der Temperaturen in den Wohngebieten der Umgebung um 1°C bis 2,4°C bewußt in Kauf und ebnet einer extremen Erwärmung den Weg. Planung sollte sich aber an den Bedingungen der Zukunft orientieren! Dies gilt auch für die geplante Siedlung, die eine Erweiterung von Niederursel durch die Neu-Weststadt vorsieht. Eine weitere "kompakte" Bebauung westlich des Gerhart Hauptmann Ringes wäre für die Fallwinde aus dem Taunus und die von Norden strömenden Wetterauwinde eine Klima-Barriere, die eine Temperaturerhöhung im Gebiet des Gerhart Hauptmann Ringes bewirken und eine nächtliche Abkühlung verhindern würde. 2. Sozialgeographische Begründung: Seit Jahrzehnten ist der Ortsbezirk 8 ein bevorzugtes Erweiterungsgebiet für die Planung der Stadt Frankfurt, da, so wird betont, in anderen Ortsteilen erheblicher Widerstand und komplizierte rechtliche Gründe vorliegen. Zur Begründung für die Siedlungserweiterung der einstigen "Dörfer" wird seit der Eingemeindung 1910 immer das gleiche Stereotyp aufgerufen: es fehle an Wohnraum für bestimmte Bevölkerungsschichten und eben hier, nicht in den östlichen und westlichen Stadtteilen oder im Zentrum von Frankfurt sei das geeignete Bauland für ein sozialpolitisch dringliches Bauprojekt. Dennoch stellte sich seit dem Bau der Ernst May Siedlung (1928) und der Nordweststadt durch Schwagenscheid (1966) und des Mertonviertels (1996) immer heraus, dass es noch nicht genug ist. Für den Riedberg, ein großflächiges Agrargebiet, wurde vom Dezernent (um 2000) ein Wohngebiet mit dichten Hochhäusern geplant, das der Ortsbeirat ablehnte und nach der Änderung der baulichen Vorgaben an Kalbach abgab. Aktuell gibt es im Ortsbezirk große Baugebiete innerhalb der jetzt bestehenden Viertel: das ehemalige Lurgigelände, das Gebiet an der Sandelmühle, das ehemalige Gelände des Deutschen Vereins, das Gebiet "In der Römerstadt" 126 bis 134, auf dem glücklicherweise noch Reste der römischen Stadt NIDA gesichert werden konnten, das aber längst von der ABG für mehrgeschossigen Wohnungsbau begehrt wird. Die Forderungen des Ortsbeirates nach einer kleinteiligen Versorgungsstruktur mit diversifizierten Angeboten, autofreien Zonen, Park- und Spielflächen in bebauten Gebieten wurden nach einem "Entscheid" über Architekturwettbewerbe in den letzten 40 Jahren immer wieder verworfen. Auch der vielversprechende Bürgerdialog zur Entwicklung der Nordweststadt versank nach der Preisverleihung 2015 ohne ein weiteres Feedback oder eine Initiative seitens des Auftraggebers in den Schubladen. So sind die Stadtteile des Ortsbezirks bis heute ein Abbild der 60ger Jahre, eine überholte verdichtete Baustruktur rund um ehemalige Dörfer, mit breiten und viel befahrenen Straßen, Einkaufszentren, die den Einzelhandel und das Handwerk verdrängt haben, erheblichen Umweltbelastungen wie der Müllverbrennungsanlage, der VDM-Mülldeponie und mit den Autobahnen A5 und A 661. Der Bau einer weiteren "Nordweststadt-Randstadt" muss deshalb zurückgewiesen werden. Die verdichtende, relativ kostengünstige Bebauung seit den sechziger Jahren ließ im Ortsbezirk viele Hochhäuser und Wohnblocks mit Sozialwohnungen und Unterkünften entstehen, die von der Stadt bezahlt werden und die von sozial schwachen, oft zugewanderten Familien/Personen bewohnt werden. Die vielen Probleme, denen die Kinder ausgesetzt sind und die sie schon mitbringen, prägen die soziale Arbeit in allen Einrichtungen. Konflikte zwischen verschiedenen Zuwanderergruppen, zwischen verschiedenen Wertvorstellungen und zwischen den Generationen prägen die heranwachsende Generation. Eine Folge davon ist, dass die jungen Leute schnell diese Quartiere verlassen oder Zuflucht bei gleichermaßen sozial Benachteiligten suchen. Seit nunmehr 60 Jahren ist diese Entwicklung in der Nordweststadt und ihren Hochhäusern zu beobachten, wie sie übrigens auch in anderen "Satellitenstädten" zu finden ist. Eine Erweiterung dieses Konzepts,dichte Bebauung für bedürftige Bevölkerungsschichten, realisiert auf den verbliebenen Ackerflächen östlich der Autobahn und angrenzend an die bestehende Blockbebauung im Gerhart Hauptmann Ring, - wie es in der Planung vorgesehen ist - , wird deshalb entschieden abgelehnt. Ein solches Konzept ist nicht geeignet, den dort schon ansässigen Bewohnern Raum und Sicherheit für die Entfaltung ihrer Fähigkeiten zu geben und ein friedliches Zusammenleben zwischen den Gruppen und Generationen zu fördern. Mit den zusätzlichen Bewohnern, die von der Planung vorgesehen werden, wird das soziale Konfliktpotential und der soziale Stress in den von Armut, Arbeitslosigkeit und Desintegration belasteten Quartieren ansteigen, dies kann mit bisherigen Beobachtungen und soziologischen Untersuchungen angenommen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 314 2023 Anregung OA 315 2023 Anregung OA 316 2023 Anregung OA 317 2023 Anregung an den Magistrat OM 3478 2023 1. Die Vorlage M 181 wird abgelehnt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 537 wird zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 537 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 574 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 233/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 236/8 für erledigt erklärt. 5. Die Vorlage OF 236/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Tenor folgende Fassung erhält: "Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines ,neuen Stadtteils der Quartiere' östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen." 6. Die Vorlage OF 234/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 7. Die Vorlage OF 235/8 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OF 247/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 9. Die Vorlage OF 251/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. Die Vorlage OF 252/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme) zu 3. CDU, 3 GRÜNE, LINKE. FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und fraktionslos (= Zustimmung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE und fraktionslos (= Enthaltung) zu 8. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 9. Einstimmige Annahme zu 10. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.12.2022, OA 295 entstanden aus Vorlage: OF 408/9 vom 04.12.2022 Betreff: Integrierte Stadtplanung und städtebauliche Verbesserung statt vieler Einzelbaustellen in Ginnheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu gewährleisten, dass die Einzelplanungen für die Strecke und die neue Station der U 4 im Bereich des U-Bahnhofs "Ginnheim" und bis zum U-Bahnhof "Niddapark" in eine integrierte Stadtplanung eingebettet werden, die auch den Bau der S-Bahn-Station "Ginnheim" und etwaige andere Planungen und Projekte berücksichtigt. In diesem Rahmen sollen insbesondere die städtebaulichen Probleme im Bereich der Rosa-Luxemburg-Straße herausgearbeitet sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Situation erarbeitet und möglichst in die jeweiligen Einzelplanungen integriert oder zumindest langfristig vorbereitet werden. Begründung: Der Ausbau der genannten Bahnhöfe und Strecken soll nicht zu einer Verschlechterung der ohnehin äußerst beklagenswerten städtebaulichen Situation führen und daher in eine übergreifende Rahmenplanung eingebettet werden, die sicherstellt, dass die Einzelmaßnahmen nicht das Ziel einer verbesserten städtebaulichen Qualität konterkarieren, sondern jeweils auch zu einer Verbesserung der Situation beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1091 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 4 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 295 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 295 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2729, 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 23.01.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2022, OF 233/8 Betreff: "Neuer Stadtteil der Quartiere" Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme § 165 (4) BauGB DER ORTSBEIRAT 8 MÖGE BESCHLIESSEN: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Magistratsvorlage 181 abzulehnen und von Plänen einer Erweiterung der Nordweststadt und von Niederursel östlich der A 5 Abstand zu nehmen. Auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 wird der Bau des Lachgrabenquartiers und der Bau der NeuWeststadt abgelehnt. Begründung: 1. Klimaökologische Begründung: Wenn man sich mit den Unterlagen, die als Anhang der M 181 beigefügt sind, befasst, erkennt man schnell, dass ein neuer Stadtteil "Lachgrabenquartier" erhebliche Nachteile für die bereits bestehenden benachbarten Wohngebiete mit sich bringen würde. Das Lachgrabenquartier hat eine hohe Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet für die angrenzende Bebauung über viele Straßenblocks hinweg bis zum Nordwestzentrum. Aus den in den Anlagen zur M 181 vorgetragenen Untersuchungen ist ersichtlich, dass mit einer Bebauung des Lachgrabenquartiers die Temperaturen in warmen Sommernächten auf dem Gelände des Baugebiets selbst um 3 0 bis 50 Celsius in den kältesten Nachtstunden ansteigen würden, in den Wohngebieten der Umgebung um 10 bis 2,4 0 Celsius. (Siehe hierzu Anlage ANI-Zwischenbericht-Ergebnisse der Voruntersuchung, Seite 142). Sehr eindrücklich ist dies auch zu erkennen auf Abbildung 54 (S.141 ebenda), wo die in einer Simulation berechneten Temperaturen in verschiedenen Farbtönen visualisiert sind. Es ist erschreckend, wie weit dabei auch die schon bestehenden Wohngebiete betroffen sind, doch dies kann nicht wirklich verwundern; es ist logisch, dass es Auswirkungen hat, wenn man einen solchen Kaltluftsee wie das Gebiet am Lachgraben mit Beton und Asphalt versiegelt. In Zeiten des Klimawandels, der sich in Frankfurt mit immer heißeren Sommern sehr deutlich auswirkt, ist ein solch unsensibles Vorhaben nicht mehr zu verantworten. Die Behauptung auf Seite 142, dass die umliegenden Wohngebiete wegen ihrer "klimaökologisch günstigen Lage am Stadtrand" trotz dieser Erhöhung der Nachttemperatur immer noch die Bedingungen für einen erholsamen Schlaf erfüllen würden, ist nicht akzeptabel. Auf Seite 142 oben wird beschrieben (UBA 2016), dass Nächte mit Temperaturen über 200 Celsius als besonders belastend gelten. Die Behauptung weiter , dass die Nachtemperatur in den benachbarten Stadtteilen derzeit nur 150 bis 160 Celsius betragen würde, entspricht nicht den Beobachtungen der Menschen vor Ort und auch nicht dem auf_ Karten veranschaulichten Datenmaterial des Landes Hessen. In den Anlagen sind zwei Karten angefügt, die deutlich zeigen, dass die Temperaturen überall in Frankfurt, auch in den nordwestlichen Stadtteilen, in der betrachteten heißen Sommernacht (1. August, wenig Wind, Temperatur um 15:00 Uhr 290Celsius) noch in der zweiten Nachthälfte 200 und 22 0 Celsius betragen, dies sind Temperaturen, die laut UBA als besonders belastend gelten. Quelle für die Karten: Landesplanungsportal - Website des Landes Hessen https://landesplanung.hessen.de/klima/landesweite-klimaanalyse Es muss bedacht werden, dass die Planung weit in die Zukunft reicht. Das Baugebiet würde in den 2030iger Jahren errichtet werden und soll dann für Jahrzehnte Bestand haben. Es ist aber für alle deutlich zu erkennen, dass der Klimawandel weiter voran schreitet, sich sogar in den letzten Jahren beschleunigt hat. Es ist schon ohne das Baugebiet "Lachgrabenquartier" mit weiter zunehmenden und damit gesundheitsgefährdenden Temperaturen zu rechnen. Die Bedeutung des Gebiets um den Lachgraben als Kaltluftentstehungsgebiet, übrigens als kleiner Zipfel niedriger Temperatur in den Karten gut zu erkennen, wird in den nächsten Jahrzehnten also sehr viel größer werden. Würde es durch Bebauung wegfallen, nimmt man eine Erhöhung der Temperaturen in den Wohngebieten der Umgebung um IOC bis 2,40C bewußt in Kauf und ebnet einer extremen Erwärmung den Weg. Planung sollte sich aber an den Bedingungen der Zukunft orientieren! Dies gilt auch für die geplante Siedlung, die eine Erweiterung von Niederursel durch die NeuWeststadt vorsieht. Eine weitere "kompakte" Bebauung westlich des Gerhart Hauptmann Ringes wäre für die Fallwinde aus dem Taunus und die von Norden strömenden Wetterauwinde eine KlimaBarriere, die eine Temperaturerhöhung im Gebiet des Gerhart Hauptmann Ringes bewirken und eine nächtliche Abkühlung verhindern würde. 2. Sozialgeographische Begründung: Seit Jahrzehnten ist der Ortsbezirk 8 ein bevorzugtes Erweiterungsgebiet für die Planung der Stadt Frankfurt, da, so wird betont, in anderen Ortsteilen erheblicher Widerstand und komplizierte rechtliche Gründe vorliegen. Zur Begründung für die Siedlungserweiterung der einstigen "Dörfer" wird seit der Eingemeindung 1910 immer das gleiche Stereotyp aufgerufen: es fehle an Wohnraum für bestimmte Bevölkerungsschichten und eben hier, nicht in den östlichen und westlichen Stadtteilen oder im Zentrum von Frankfurt sei das geeignete Bauland für ein sozialpolitisch dringliches Bauprojekt. Dennoch stellte sich seit dem Bau der Ernst May Siedlung (1928) und der Nordweststadt durch Schwagenscheid (1966) und des Mertonviertels (1996) immer heraus, dass es noch nicht genug ist. Für den Riedberg, ein großflächiges Agrargebiet, wurde vom Dezernent (um 2000) ein Wohngebiet mit dichten Hochhäusern geplant, das der Ortsbeirat ablehnte und nach der Änderung der baulichen Vorgaben an Kalbach abgab. Aktuell gibt es im Ortsbezirk große Baugebiete innerhalb der jetzt bestehenden Viertel: das ehemalige Lurgigelände, das Gebiet an der Sandelmühle, das ehemalige Gelände des Deutschen Vereins, das Gebiet "In der Römerstadt" 126 bis 134, auf dem glücklicherweise noch Reste der römischen Stadt NIDA gesichert werden konnten, das aber längst von der ABG für mehrgeschossigen Wohnungsbau begehrt wird. Die Forderungen des Ortsbeirates nach einer kleinteiligen Versorgungsstruktur mit diversifizierten Angeboten, autofreien Zonen, Park- und Spielflächen in bebauten Gebieten wurden nach einem "Entscheid" über Architekturwettbewerbe in den letzten 40 Jahren immer wieder verworfen. Auch der vielversprechende Bürgerdialog zur Entwicklung der Nordweststadt versank nach der Preisverleihung 2015 ohne ein weiteres Feedback oder eine Initiative seitens des Auftraggebers in den Schubladen. So sind die Stadtteile des Ortsbezirks bis heute ein Abbild der 60ger Jahre, eine überholte verdichtete Baustruktur rund um ehemalige Dörfer, mit breiten und viel befahrenen Straßen, Einkaufszentren, die den Einzelhandel und das Handwerk verdrängt haben, erheblichen Umweltbelastungen wie der Müllverbrennungsanlage, der VDM-Mülldeponie und mit den Autobahnen A5 und A 661. Der Bau einer weiteren "Nordweststadt-Randstadt" muss deshalb zurückgewiesen werden. Die verdichtende, relativ kostengünstige Bebauung seit den sechziger Jahren ließ im Ortsbezirk viele Hochhäuser und Wohnblocks mit Sozialwohnungen und Unterkünften entstehen, die von der Stadt bezahlt werden und die von sozial schwachen, oft zugewanderten Familien/Personen bewohnt werden. Die vielen Probleme, denen die Kinder ausgesetzt sind und die sie schon mitbringen, prägen die soziale Arbeit in allen Einrichtungen. Konflikte zwischen verschiedenen Zuwanderergruppen, zwischen verschiedenen Wertvorstellungen und zwischen den Generationen prägen die heranwachsende Generation. Eine Folge davon ist, dass die jungen Leute schnell diese Quartiere verlassen oder Zuflucht bei gleichermaßen sozial Benachteiligten suchen. Seit nunmehr 60 Jahren ist diese Entwicklung in der Nordweststadt und ihren Hochhäusern zu beobachten, wie sie übrigens auch in anderen "Satellitenstädten" zu finden ist. Eine Erweiterung dieses Konzepts,dichte Bebauung für bedürftige Bevölkerungsschichten, realisiert auf den verbliebenen Ackerflächen östlich der Autobahn und angrenzend an die bestehende Blockbebauung im Gerhart Hauptmann Ring, - wie es in der Planung vorgesehen ist - , wird deshalb entschieden abgelehnt. Ein solches Konzept ist nicht geeignet, den dort schon ansässigen Bewohnern Raum und Sicherheit für die Entfaltung ihrer Fähigkeiten zu geben und ein friedliches Zusammenleben zwischen den Gruppen und Generationen zu fördern. Mit den zusätzlichen Bewohnern, die von der Planung vorgesehen werden, wird das soziale Konfliktpotential und der soziale Stress in den von Armut, Arbeitslosigkeit und Desintegration belasteten Quartieren ansteigen, dies kann mit bisherigen Beobachtungen und soziologischen Untersuchungen so angenommen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 181 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 537 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 3. Die Vorlage OF 233/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 314 2023 Anregung OA 315 2023 Anregung OA 316 2023 Anregung OA 317 2023 Anregung an den Magistrat OM 3478 2023 1. Die Vorlage M 181 wird abgelehnt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 537 wird zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 537 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 574 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 233/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 236/8 für erledigt erklärt. 5. Die Vorlage OF 236/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Tenor folgende Fassung erhält: "Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines ,neuen Stadtteils der Quartiere' östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen." 6. Die Vorlage OF 234/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 7. Die Vorlage OF 235/8 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OF 247/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 9. Die Vorlage OF 251/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. Die Vorlage OF 252/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme) zu 3. CDU, 3 GRÜNE, LINKE. FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und fraktionslos (= Zustimmung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE und fraktionslos (= Enthaltung) zu 8. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 9. Einstimmige Annahme zu 10. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.12.2022, OF 408/9 Betreff: Integrierte Stadtplanung und städtebauliche Verbesserung statt vieler Einzelbaustellen in Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu gewährleisten, dass die Einzelplanungen für die Strecke und neue Station der U4 im Bereich des U-Bahnhofs Ginnheim und bis zum U-Bahnhof Niddapark in eine integrierte Stadtplanung eingebettet werden, die auch den Bau der S-Bahnstation Ginnheim und etwaige andere Planungen und Projekte berücksichtigt. In diesem Rahmen sollen insbesondere die städtebaulichen Probleme im Bereich der Rosa-Luxemburg-Straße herausgearbeitet und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation erarbeitet und möglichst in die jeweiligen Einzelplanungen integriert oder zumindest langfristig vorbereitet werden. Begründung: Der Ausbau der genannten Bahnhöfe und Strecken soll nicht zu einer Verschlechterung der ohnehin äußerst beklagenswerten städtebaulichen Situation führen und soll daher in eine übergreifende Rahmenplanung eingebettet werden, die sicher stellt, dass die Einzelmaßnahmen nicht das Ziel einer verbesserten städtebaulichen Qualität konterkarieren, sondern jeweils auch zu einer Verbesserung der Situation beitragen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung OA 295 2022 Die Vorlage OF 408/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2022, OF 232/8 Betreff: Sanierung der Ernst-May-Siedlung-West: Wege und Grünflächen in die Sanierung aufnehmen Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird aufgefordert, in die Pläne zur Sanierung der Ernst-May-Siedlung westlich der Rosa-Luxemburg-Straße auch die Wege, die Grünflächen und Mauern zwischen den Häuserzeilen (Im Burgfeld, Mithrasstraße, In der Römerstadt) aufzunehmen, geeignete Maßnahmen zu erarbeiten und die Kosten zu ermitteln, - wie die Wege unabhängig von der Witterung gut begehbar erhalten werden können, - wie die nicht privat genutzten Grünflächen für Kinder, Spaziergänger und Erholungssuchende einladend gestaltet werden können, - wie die Trennmauern, Treppen und Stützmauern restauriert werden können, um den praktischen Nutzen und das originäre Konzept des Erbauers wieder herzustellen. Begründung: Es ist offensichtlich, dass nicht nur die bauliche Substanz dieser Ernst-May Siedlung renovierungsbedürftig ist, sondern dass auch die von May geplanten offenen Flächen und Wege zwischen den Grundstücken an vielen Stellen verbessert werden müssten, wenn eine Bewerbung als Unesco-Weltkulturerbe angestrebt wird. So stehen auf den Grünflächen z.B. hinter der Blockbebauung In der Römerstadt viele alte (Wäsche-) Pfosten, obwohl hier schon lange keine Wäsche mehr getrocknet wird. Der "Gartenweg", der von der Hadrianstraße bis zur Straße Im Burgfeld führt, ist bei Regenwetter kaum begehbar. Von den Gärten, die nicht unmittelbar am Haus sind sondern eine Mittellage haben, werden viele nicht genutzt, sie könnten eine neue Bedeutung bekommen. Treppen- und kleinere Stützmauern vom Weg zu den Hausgärten sind oft überwuchert und nicht mehr erkennbar. Auch die großen, mehr als 1 m hohen Stützmauern in der Siedlung und um die Siedlung herum sind rissig, brüchig und unansehnlich, gleichwohl sie doch ein wichtiges architektonisches Element darstellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3270 2022 Die Vorlage OF 232/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2022, OF 231/8 Betreff: Versetzen eines Altglas Containers zur Hadrianstraße/Ecke An der Ringmauer Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass einer der beiden Altglas Container vom jetzigen Standort gegenüber Hadrianstraße 3 zur abgepollerten Ecke Hadrianstraße / An der Ringmauer (Stirnseite von Gebäude An der Ringmauer 129) versetzt wird. Begründung: Zu Beginn der Tiefbauarbeiten im unteren Teil der Straße An der Ringmauer wurde der Altglas Container bis dahin an der Ecke Hadrianstraße / An der Ringmauer zur Grünfläche gegenüber Gebäude Hadrianstraße 3 versetzt. Nachdem die Tiefbauarbeiten im unteren Teil An der Ringmauer abgeschlossen sind, sollte der Altglas Container wieder an seinen alten Standort versetzt werden. Alternativ könnte der Altglascontainer vor dem Lichtmast am Weg von der Hadrianstraße zur Straße In der Römerstadt unterhalb der Mauer zur Römerstadtsiedlung (Rückseite von Gebäude An der Ringmauer 129) aufgestellt werden. An beiden Stellen ist ein "Zuparken" des Altglas Containers nicht gegeben, sodass eine ungehinderte Leerung jederzeit möglich ist. Der Altglas Container wird an dieser Stelle benötigt, da die jeweils nächsten Altglas Container sehr weit entfernt stehen und somit das Altglas im Müllcontainer landet. Ferner befindet sich in der Nähe ein Spielplatz und die Liegewiese. Die Nutzer dieser Freizeiteinrichtungen können nach dem Verlassen auf dem Heimweg ihre Altglas Abfälle sachgerecht entsorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3327 2022 Die Vorlage OF 231/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2022, OF 224/8 Betreff: Monitoring zu (leider) prominenten Leerständen im Ortsbezirk 8 Vorgang: V 940/18 OBR 8; V 1306/19 OBR 8; ST 1800/19; ST 2046/19; V 1757/20 OBR 8; V 1758/20 OBR 8; ST 2111/20; V 1925/21 OBR 8; ST 877/21; V 171/21 OBR 8; V 256/21 OBR 8; ST 426/22; ST 434/22; ST 1937/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Leerständen im Ortsbezirk 8 erneut einen aktuellen Sachstand mitzuteilen, was der Magistrat zwischenzeitlich unternommen hat, um momentane Absichten der Eigentümer in Erfahrung zu bringen und/oder diese Liegenschaften einer angemessenen Nutzung zuzuführen: - Bernadottestraße 57 (Bauruine, zuletzt ST 426-22) - Weißkirchener Weg 34 (Altgerätehandel, zuletzt ST 426-22) - Hessestraße/Ecke Dillenburger Straße (ehemalige Diskothek "Ebos", zuletzt ST 2046-19) - Habelstraße 23 (ehemalige Trinkhalle, zuletzt ST 2046-19) - Hadrianstraße 48 (ehemalige "Römerschänke", zuletzt ST 877-21) - Alt-Niederursel 18 (ehemalige Hofreite, zuletzt ST 1800-19) - An den Schießgärten (ehemaliger Parkplatz, zuletzt ST 1937-22) - In der Römerstadt 170a (ehemaliger Getränkemarkt, zuletzt ST 2111-21) - In der Römerstadt 225 (ehemaliges Blumenlädchen, zuletzt ST 434-22) Begründung: Einige Gebäude / Liegenschaften stehen seit Jahren leer oder verfallen. Der Ortsbeirat hat immer wieder Anfragen gestellt und bittet um aktuelle Informationen. Zugleich ist er der Auffassung, dass der Magistrat u.a. durch proaktive Bauberatungen eine Nutzung der fraglichen Liegenschaften herbeiführen sollte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.08.2018, V 940 Auskunftsersuchen vom 13.06.2019, V 1306 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1800 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2046 Auskunftsersuchen vom 17.09.2020, V 1757 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2111 Auskunftsersuchen vom 21.01.2021, V 1925 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 877 Auskunftsersuchen vom 16.09.2021, V 171 Auskunftsersuchen vom 02.12.2021, V 256 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 426 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 434 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1937 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 565 2022 Die Vorlage OF 224/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2022, OF 225/8 Betreff: Zustand der Häuser Hadrianstraße 20 bis 44 (Siedlung Römerstadt) Vorgang: OM 2470/17 OBR 8; ST 1876/18; OM 6213/20 OBR 8; ST 1494/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass 1. die weißen Fassaden der Geschoßwohnungsbauten Hadrianstraße 20-44 einen ansehnlichen und nachhaltigen Anstrich erhalten; 2. das hinter den genannten Häusern im Bereich der Hausgärten zwischen den Gehwegplatten (z.B. hinter Haus Nr. 36) wuchernde Grün zurückgeschnitten und zukünftig regelmäßig gepflegt wird; 3. dass die hinter den Häusern verlaufenden Wege und die Hecken, z.B. im Bereich der Häuser Nr. 40-42, besser gepflegt werden; 4. die schon 2018 vom Magistrat zugesagte Einhausung des Müllstandplatzes in Höhe Haus Nr. 20 endlich realisiert wird (vgl. ST 1876-18, zuletzt ST 1494-22). Begründung: Die bei einer Sanierung des ABG-Wohnblocks mit einer angeblich vor Schmutz schützenden, weißen Farbe gestrichenen Fassaden sehen mittlerweile schlimm aus. Die Farbe hinterlässt inzwischen über vielen Wohnungsfenstern ein Aussehen, als habe es dort gebrannt. Unterhalb der äußeren Fensterbänke ist die Originalfarbe nur noch einigermaßen zu erahnen, ganz zu schweigen von den rissigen Fensterbänken. Dieser Zustand ist für die Bewohnerinnen und Bewohner der Häuser wie auch für das Ensemble der Römerstadt-Siedlung nicht zumutbar. Ähnliches gilt für die ungepflegten Bereiche der Höfe und Gartenwege sowie die Hecken hinter dem Wohnblock. Auf die Verbesserung der Sperrmüllabfuhr und der Sauberkeit durch die naheliegende Einhausung des Müllstandplatzes unterhalb der Brücke der Schnellstraße warten die Anwohnerinnen und Anwohner jetzt das fünfte Jahr seit dies vom Ortsbeirat erstmals vorgeschlagen wurde. Da momentan auch das Bewerbungsverfahren für das UNESCO-Weltkulturerbe läuft, muss der Zustand der Römerstadt-Siedlung hier verbessert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.05.2018, V 843 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1867 Anregung an den Magistrat vom 18.06.2020, OM 6213 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1494 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der GRÜNEN wird ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3269 2022 Die Vorlage OF 225/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung) Ziffern 3. und 4.: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2022, OF 213/8 Betreff: Straßennamen im Ortsbezirk erklären und Beschilderung ergänzen! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei den Straßenschildern im Ortsbezirk 8, wo sie fehlen (z.B. im Wenzelweg), systematisch mindestens ein Erklärungsschild pro Straßennamen anzubringen. Auch längere, zentrale Erschließungsstraßen sollen daraufhin geprüft und entsprechend beschildert werden. Für die Straße "In der Römerstadt" soll zum Beispiel erklärt werden, dass es sich hier um die alte Römerstraße nach Mainz und die Hauptstraße der antiken Stadt NIDA ("Platea novi vici") handelt. Begründung: Viele Straßennamen im Ortsbezirk 8 werden an bestimmten Straßenschildern näher erklärt. So erfährt der Passant / die Passantin in der Heilmannstraße zum Beispiel, dass "Heilmann" im Mittelalter ein häufiger Name der Herren von Praunheim gewesen ist. Dass der Wenzelweg hingegen nach dem letzten Bürgermeister von Heddernheim, Hector Wenzel (1845-1911), benannt ist, kann dort nicht nachgelesen werden. Bei vielen anderen Straßen im Ortsbezirk fehlen solchen Erklärschilder. Der Ortsbeirat regt an, die fehlenden Schilder zu erfassen und sie systematisch anzubringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 10.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3127 2022 Die Vorlage OF 213/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.10.2022, OA 263 entstanden aus Vorlage: OF 200/8 vom 28.09.2022 Betreff: UNESCO-Welterbe und Zustände unter den Hochbrücken an der Hadrianstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf eine erfolgreiche UNESCO-Weltkulturerbe-Bewerbung der Siedlung Römerstadt für eine Beordnung des Areals am ehemaligen Luftschutzbunker unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße zu sorgen. Insbesondere ist 1. der Müllablageplatz in der Nische an der Hadrianstraße 20 endlich baulich so zu gestalten, dass die Verunreinigungen durch wilden Sperrmüll verhindert werden; 2. die eingezäunte Fläche unterhalb der Hochbrücke einer regelmäßigen Pflege zuzuführen, damit das Gelände, wenn es schon nicht für eine Parkplatznutzung geeignet ist, wenigstens ordentlich aussieht; 3. der Zugangsbereich zur U-Bahn-Station "Römerstadt" im Bereich Hadrianstraße, der sich in der Verwaltung des Amtes für Straßenbau und Erschließung befindet, zu sanieren und die Außenmauern künstlerisch zu gestalten; 4. die grundhafte Instandsetzung der Hochbrücken im Bereich Hadrianstraße vorzuziehen und damit dafür zu sorgen, dass endlich die ranzigen und provisorisch befestigten Spritzwasserschutzwände entlang der Schnellstraße durch lärmschützende und optisch "schönere" Befestigungen ersetzt werden. Begründung: Die Rosa-Luxemburg-Straße stellt ohnehin bereits einen massiven Eingriff in die städtebauliche Gesamtanlage der Römerstadt-Siedlung dar. Erscheint das Areal unter den Hochbrücken ungepflegt, könnten Begehungen durch Beiräte der UNESCO zum Nachteil der Bewerbung verlaufen. Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang die bauliche Instandsetzung der U-Bahn-Station "Römerstadt", die aber nicht vollständig ist, weil der untere Zugangsbereich direkt an der Hadrianstraße nicht zur VGF, sondern zum Amt für Straßenbau und Erschließung gehört. Die vom Magistrat angekündigte Erneuerung der Schutzwände entlang der Schnellstraße im Zuge der grundhaften Erneuerung der Hochbrücken sollte im Interesse der Welterbe-Bewerbung vorgezogen werden. Sie war für 2022 angekündigt, passiert ist aber bisher nichts. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 644 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2234 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 19.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 263 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION (= Enthaltung) 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2473, 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 07.11.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2022, OF 210/8 Betreff: Auskunft zur Bebauung auf dem Gelände "In der Römerstadt 126 bis 134" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat folgende Fragen, betreffend Bebauungspläne auf dem o.g. Gelände, zu beantworten: Gibt es eine Fristsetzung seitens des Verkäufers für den Beginn einer Bebauung des o.g. Grundstücks durch den neuen Grundeigentümer? Um welche zeitliche Frist handelt es sich ? Gibt es vertragliche Festlegungen des Verkäufers zur Menge der zu bauenden Wohnungen oder zur Bebauungsfläche und Bebauungshöhe ? Gelten die im Frankfurter Koalitionsvertrag vorgesehenen Anteile (Sozialwohnungen, frei finanzierte Wohnungen, Eigentums-Wohnungen etc) für einen Bebauungsplan auf diesem Gelände ? Könnten Untergeschosse, wie Keller, Tiefgaragen, vom Bauherrn reduziert werden, um archäologische Ausgrabungen zugänglich zu machen und zu erhalten? Können Außen- und Erdgeschoss-Flächen der Baukörper mit Museumsräumen und einem öffentlichen Zugangsbereich kombiniert werden ? Ist es vorgesehen, im EG Verkaufsräume für die Nahversorgung vorzuhalten ? Begründung: Der OBR erachtet es als wichtig, dass die sozialräumliche Verträglichkeit verschiedener Nutzungen frühzeitig bedacht wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 521 2022 Die Vorlage OF 210/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2022, OF 209/8 Betreff: Bericht über archäologische Ausgrabungen auf dem Gelände "In der Römerstadt 126 bis 134" Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat einen Bericht zukommen zu lassen, der detaillierte Auskunft gibt zu den Ausgrabungsfeldern und zu den Dokumentationen, die während des Sommers 2022 und bis heute auf dem o.a. Gelände bearbeitet wurden und werden. Begründung: Seit Beginn der Ausgrabungen zum Sommeranfang 2022 wurde das freigelegte und noch unbebaute Gelände intensiv erforscht, Deckschichten und neuzeitliche Einträge wurden abgetragen und im hinteren Teil der Fläche aufgeworfen. Nach Auskunft des Grabungsleiters soll die vollständige Dokumentation mit den ausgewerteten Ergebnissen aber erst Anfang 2024 vorliegen (in "Archäologie in Frankfurt am Main"). Der Ortsbeirat setzt sich für die Erhaltung bedeutender Artefakte ein und für eine Museumsdependance auf diesem Gelände, die die Erinnerung an die römische Großstadt NIDA für die Frankfurter Bevölkerung, insbesondere für den Frankfurter Nordwesten ermöglicht. Ohne die genauen Informationen über Fundstellen und dokumentierte römische Funde - und besonders angesichts des Zeitdrucks, das Gelände schon dieses Jahr für eine Bebauung frei zu geben, - ist es den Ortsbeiratsmitgliedern und interessierten Bürgern nicht möglich, über eine geeignete Fläche und die Art der musealen Präsentation zu beraten oder fachliche Stellungnahmen einzuholen oder über Vorschläge aus den Ämtern eine begründete Stellungnahme zu erarbeiten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2963 2022 Die Vorlage OF 209/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2022, OF 200/8 Betreff: UNESCO-Welterbe und Zustände unten den Hochbrücken an der Hadrianstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf eine erfolgreiche UNESCO-Weltkulturerbe-Bewerbung der Siedlung Römerstadt für eine Beordnung des Areals am ehemaligen Luftschutzbunker unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße zu sorgen. Insbesondere ist. 1. der Müllablageplatz in der Nische an der Hadrianstraße 20 endlich baulich so zu gestalten, dass die Verunreinigungen durch wilden Sperrmüll verhindert werden; 2. die eingezäunte Fläche unterhalb der Hochbrücke einer regelmäßigen Pflege zuzuführen, damit das Gelände, wenn es schon nicht für eine Parkplatznutzung geeignet ist, wenigstens ordentlich aussieht; 3. der Zugangsbereich zur U-Bahn-Station "Römerstadt" im Bereich Hadrianstraße, der sich in der Verwaltung des Amtes für Straßenbau und Erschließung befindet, zu sanieren und die Außenmauern künstlerisch zu gestalten; 4. die grundhafte Instandsetzung der Hochbrücken im Bereich Hadrianstraße vorzuziehen und damit dafür zu sorgen, dass endlich die ranzigen und provisorisch befestigten Spritzwasserschutzwände entlang der Schnellstraße durch lärmschützende und optisch "schönere" Befestigungen ersetzt werden; Begründung: Die Rosa-Luxemburg-Straße stellt ohnehin bereits einen massiven Eingriff in die städtebauliche Gesamtanlage der Römerstadt-Siedlung dar. Erscheint das Areal unter den Hochbrücken ungepflegt, könnten Begehungen durch Beiräte der UNESCO zum Nachteil der Bewerbung verlaufen. Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang die bauliche Instandsetzung der U-Bahn-Station Römerstadt, die aber nicht vollständig ist, weil der untere Zugangsbereich direkt an der Hadrianstraße nicht zur VGF, sondern zum Amt für Straßenbau und Erschließung gehört. Die vom Magistrat angekündigte Erneuerung der Schutzwände entlang der Schnellstraße im Zuge der grundhaften Erneuerung der Hochbrücken sollte im Interesse der Welterbebewerbung vorgezogen werden. Sie war für 2022 angekündigt, passiert ist aber bisher nichts. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 263 2022 Die Vorlage OF 200/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2022, OF 197/8 Betreff: Verkehrssicherheit in der Heddernheimer Landstraße erhöhen Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssicherheit für Radfahrer in der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße verbessert werden kann. Folgende Maßnahmen werden beantragt (siehe u.a. Skizze): - Eingezeichnete Nummer 1: Anbringung von je 1 Fahrradpiktogramm in beiden Verkehrsrichtungen - Eingezeichnete Nummer 2: Aufbringung einer Fahrradspur auf der Fahrbahn in der Fahrtrichtung Dillenburger Straße, Einbiege Heddernheimer Landstraße Lidl bis Wendekreisel und zurück zu den Heddernheimer Höfen - Eingezeichnete Nummer 3: Haltelinie und Vorfahrt Achtung Schild beim Einschwenken von der Rosa-Luxemburg-Straße in die Heddernheimer Landstraße Quelle: Google maps Begründung: Der in 2019 in dieser Angelegenheit stattgefundene Ortstermin führte zu keinen Konsequenzen. Deshalb möchten wir erneut auf diese ausgesprochen gefährliche Situation hinweisen und bitten um möglichst zeitnahe Antwort. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 8 am 15.09.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2704 2022 Die Vorlage OF 197/8 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Maßnahmen für die Verkehrssicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer in der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" umzusetzen: 1. Eingezeichnete Nummer 1: Anbringung von je einem Fahrradpiktogramm in beiden Verkehrsrichtungen; 2. Eingezeichnete Nummer 2: Aufbringung einer Fahrradspur auf der Fahrbahn in der Fahrtrichtung Niederurseler Landstraße in Höhe Hausnummer 148, einbiegend in die Heddernheimer Landstraße, Lidl bis Wendekreisel und zurück zu den Heddernheimer Höfen (Hausnummer 155); 3. Eingezeichnete Nummer 3: Haltelinie und "Vorfahrt achten"- oder "STOP"-Schild beim Einschwenken von der Rosa-Luxemburg-Straße in die Heddernheimer Landstraße. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2022, OF 189/8 Betreff: Spielplatz Tacitusstraße mit Beteiligungsprojekt aufwerten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Spielflächen entlang der Grünanlage Tacitusstraße aufzuwerten und mit Schülerinnen und Schülern, Anwohnerinnen und Anwohnern, der zuständigen Kinderbeauftragten sowie einem Landschaftsarchitekturbüro eine Neuanlage als ökologisches Projekt durchzuführen. Dabei ist der Bolzplatz als solcher zu erhalten. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Auf dieser großzügigen Grünfläche, deren Spielareale vor allem für die Bewohnerinnen und Bewohner zwischen Heddernheimer Landstraße und Rosa-Luxemburg-Straße gedacht sind, gibt es einen Bolzplatz, Tischtennisplatten und einen Sandkasten. Die Fußballtore und die Tischtennisplatten sind in die Jahre gekommen, aber noch gebrauchsfähig, während der Sandkasten dringend erneuert werden muss. Die Anlage ist großzügig für kleine Spaziergänge und eignet sich im nördlichen Bereich als Erholungs- und Aktivfläche. Das gemeinsam und unter Federführung der Stadt erarbeitete Konzept soll Vorschläge für insektenfreundliche Anpflanzungen, Wegführungen und Spielgeräte enthalten und dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Eine projektbezogene Zusammenarbeit etwa mit dem Hochhaus Tacitusstraße 90 und den anderen direkten Anliegern sowie mit jungen Menschen und den Kinderbeauftragten könnte den Bürgerrinnen und Bürgern deutlich machen, dass der Magistrat die zusätzlich bewilligten Haushaltsmittel für die Neuanlage von Spielplätzen auch in Heddernheim einsetzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 8 am 15.09.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2705 2022 Die Vorlage OF 189/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 178/8 Betreff: Bauprojekt auf dem Gelände der früheren Freien Tankstelle In der Römerstadt 74 bis 76 hier: Auswirkungen auf das Kanalnetz Vorgang: V 286/22 OBR 8; ST 909/22; V 287/22 OBR 8; ST 1083/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Auswirkungen ein Wohnungsbauprojekt In der Römerstadt 74-76 (frühere Freie Tankstelle) im Rahmen der maximal bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten (Befreiung vom Bebauungsplan und drei Vollgeschosse) auf die Auslastung des Kanalsystems in diesem Bereich und damit insbesondere auf die Überstauhäufigkeit in den Straßen In der Römerstadt, Severusstraße, Nesselbuschstraße, Im Heidenfeld, An der Ringmauer und Am Forum hätte und welche Netzertüchtigungen ggf. erforderlich wären. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner, auch jene die auf ihren Liegenschaften bereits gute Vorkehrungen getroffen haben (Versickerungsflächen, Rückstauklappen etc.), sind aufgrund der zunehmenden Starkregenereignisse verunsichert, inwieweit das Kanalnetz zusätzliche Wohn- oder Gewerbeliegenschaften in diesem Bereich entwässern kann. Um eine sachdienliche Auskunft dazu wird gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.01.2022, V 286 Auskunftsersuchen vom 20.01.2022, V 287 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 909 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1083 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 448 2022 Die Vorlage OF 178/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 179/8 Betreff: Update für Tempo 30-Zonen im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, ab Herbst 2022 in regelmäßigen Abständen Begehungen von Tempo 30-Zonen in Wohngebieten mit Ämtern anzusetzen mit dem Ziel von Nachbesserungen für mehr Verkehrssicherheit, zum Beispiel: bessere Sicht an Kreuzungen und Überwegen, mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger bei der Straßenüberquerung, Beseitigung von Straßenschäden, Möglichkeiten der Begrünung, Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Barrierefreiheit, Optimierung der Parkplatzsituation. Die Begehungen sollen insbesondere in diesen zusammenhängen Straßenzügen durchgeführt werden: - Zone Alt-Heddernheim - Zone Gerhart-Hauptmann-Ring - Zone Oberfeldstraße - Zone Alt-Niederursel - Zone Titusstraße - Zone Römerstadt/Hadrianstraße - Zone Mertonviertel/Riedwiese - Zone Niederurseler Landstraße Die Ergebnisse der Begehungen werden von den Fraktionen zu Anträgen verschriftlicht und als Ortsbeiratsinitiativen (OI) dem Magistrat zur Umsetzung aufgegeben. Begründung: Nach Einführung der Tempo-30-Zonen zu Beginn der 90er Jahre in der Zuständigkeit der Frankfurter Ortsbeiräte haben sich Wohnqualität und Verkehrsfluss in den betreffenden Straßenzügen verbessert. Aber viele Verkehrsführungen, Verkehrszeichen und Piktogramme sind in die Jahre gekommen. Auch unterscheiden sich die Zonen in ihrer baulichen Ausgestaltung. Im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring gibt es zum Beispiel so gut wie keine Elemente, die innerhalb dieses großflächigen verkehrsberuhigten Bereichs auf die bestehende Geschwindigkeitsregelung hinweisen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 179/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2022, OF 174/8 Betreff: Wie geht es mit NIDA weiter? Fragen zur aktuellen Grabung in der Römerstadt Der Ortsbeirat wolle beschließen: Im Herbst 2021 haben im Vorgriff der geplanten Wohnbebauung durch die ABG Frankfurt Holding GmbH die Ausgrabungen auf dem früheren Armee-Gelände In der Römerstadt 126-134 begonnen. Das Gelände ist bis auf die Schutzhütten des Archäologischen Museums abgetragen und die Grabungsmannschaft des Denkmalamtes ist tätig. Bei mittlerweile zwei Presseortsterminen sind erste Funde und Befunde vorgestellt worden. Der Geschäftsführer der ABG wird in der FNP v. 21.04.2022 zitiert, "bis Abschluss der Grabungen müssen wir wissen, wie es weitergehen kann." Unter Bezugnahme auf mündliche Auskünfte in der öffentlichen Ortsbeiratssitzung am 16.09.2021 durch die Leiterin des Denkmalamtes und den Geschäftsführer der ABG, ein Bauantrag wäre praktisch erst dann sinnvoll, wenn die Fundlage auch wissenschaftlich bearbeitet und veröffentlicht worden ist, kommen Fragen zum weiteren Vorgehen auf. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Bleibt es dabei, dass Grabung, Dokumentation und öffentliche Bewertung vor der Entscheidung über einen Bauantrag stattfinden (lt. Stadtverordneten-Beschluss § 1312 v. 24.02.2022)? 2. Wann plant die ABG nach Kenntnis des Magistrats, einen Bauantrag einzureichen? 3. Wird der Magistrat durch das Denkmalamt rechtzeitig ein Fachgutachten zum Baugenehmigungsverfahren vorlegen als Grundlage für eine Abwägung zwischen Bauwunsch und Schutz bzw. Erhalt der auf dem Areal befindlichen Bodendenkmäler in originaler Lage? 4. Welche fachwissenschaftliche Bewertung werden ggf. in diesem Fachgutachten die mit gutem Grund seit den 1990er Jahren in Schutzhütten konservierten Befunde HED 30 St. 66, 120-122 und 165 sowie der 2013 der Öffentlichkeit präsentierte, schon oft in Fotos publizierte und aus konservatorischen Gründen wieder verfüllte sog. "Kultkeller" im Bereich der Grundstückszufahrt erfahren? Wird der Magistrat für den Erhalt dieser archäologischen Elemente der Stadt NIDA "in situ" eintreten? 5. Ist sichergestellt, dass die in Ziffer 4 genannten Bodendenkmäler bis zu einer endgültigen Entscheidung über ihren Verbleib an Ort und Stelle nicht ausgegraben oder transloziert werden? 6. In welchem Zustand sind die nicht durch Schutzhütten gesicherten Bodendenkmäler, die in den 2000er Jahren im direkten Umfeld und nördlich der Armee-Baracke (ehem. Bundesgrundstück) bereits ausgegraben wurden und die z.B. der CDU-Stadtverordnetenfraktion am 25.07.2007 bei einer presseöffentlichen Begehung mit dem Denkmalamt gezeigt wurden? Gibt es zu dieser Grabungsphase mittlerweile einen publizierten Fundbericht mit Karte? 7. Nach Artikel 6 des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes ("Konvention von Malta") müssen in der Finanzierung von Baumaßnahmen durch öffentliche oder private Hand die vorausgehende archäologische Untersuchung, die wissenschaftliche Zusammenfassung sowie die vollständige Veröffentlichung der Funde vorgesehen sein: Ist das hier der Fall und wem obliegt bei den Grabungen auf dem Grundstück In der Römerstadt 126-134 die Kostentragung der gesamten Maßnahme inklusive Publikation und Archivierung der Funde und Befunde, wem gehören die Funde und Befunde und wer finanziert etwaige Restaurierungen? 8. Die Grabungen sind nach Informationen aus dem Pressetermin am 20.04.2022 aktuell auf der obersten Abschlussfläche des Untergrunds (Planum 1), nicht einmal die Oberkante des konservatorisch überdeckten "Kultkellers" (s. Ziffer 4) ist freigelegt - werden auch die darunterliegenden Erdschichten untersucht und wenn ja, wie tief; welche Zeit wird dafür bei sorgfältiger Bearbeitung voraussichtlich benötigt und welche Funde und Befunde sind noch zu erwarten? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 02.06.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 424 2022 Die Vorlage OF 174/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2022, OF 255/9 Betreff: Bäume auf den Grünstreifen an der Ginnheimer Landstraße parallel zur Füllerstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat das Grünflächenamt zu beauftragen, auf den Grünstreifen der Ginnheimer Landstraße parallel zur Füllerstraße (Auffahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße) weitere Bäume zu pflanzen. Hier befinden sich auf einer größeren Fläche schon Bäume, aber auch der Grünstreifen bis runter zur Ampel ist breit genug, um weitere zu pflanzen. Begründung: mündlich Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2121 2022 Die Vorlage OF 255/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2022, OF 224/12 Betreff: Wann kommt die Ausfahrt Richtung Westen für das 14. Polizeirevier Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, endlich den Mittelstreifen auf der Marie-Curie-Straße umzubauen und zu öffnen, damit es den Polizei-Einsatzfahrzeugen und Streifenwagen ermöglich wird, direkt Richtung Rosa-Luxemburg-Straße zu fahren. Dies wurde schon vor vielen Jahren angekündigt. Gibt es inzwischen einen Zeitplan, ab wann ein direktes Fahren Richtung Westen möglich ist? Begründung: Schon kurz nachdem das 14. Polizeirevier in die Marie-Curie-Straße 32 zog, sollte der Mittelstreifen entsprechend umgebaut werden. Nun befindet sich auch die Dienststelle des Verkehrsdienstes in der Marie-Curie-Straße 30. Im Alarmfall müssen die Einsatzfahrzeuge nach Osten fahren und an der Kreuzung "Zur Kalbacher Höhe"/"Olof-Palme-Straße" wenden. Dabei geht, insbesondere im Berufsverkehr, viel wertvolle Zeit verloren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2131 2022 Die Vorlage OF 224/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.03.2022, OA 170 entstanden aus Vorlage: OF 134/8 vom 05.03.2022 Betreff: Museales Konzept NIDA-Heddernheim Vorgang: NR 95/21 CDU; NR 277/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 1312/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in dem Haushaltsentwurf 2023 Planungsmittel und Mittel für im Archäologischen Museum ggf. erforderliche zusätzliche Stellen für das museale und bauliche Konzept zur lokalen Präsentation von römischen Bodendenkmälern in originaler Lage auf dem Areal In der Römerstadt 126 bis 134 sowie zur Vermittlung von sonstigen Funden und allgemeinen Informationen aus Grabungen zur Römerstadt NIDA im Rahmen einer Museumsaußenstelle einzuplanen . Für eine Anschubfinanzierung und begleitende Projekte sind Spenden und Stiftungsmittel einzuwerben. Begründung: Durch die Willenserklärung der Stadtverordnetenversammlung zu den Vorlagen NR 95 und NR 277 (Beschluss vom 24.02.2022, § 1312) gibt es erstmals die Chance, Bodendenkmäler der Römerstadt NIDA in originaler Lage zu erhalten und in die geplante Wohnbebauung auf dem Areal In der Römerstadt 126 bis 134 mit öffentlicher Zugänglichkeit zu integrieren. Das museale Konzept dazu soll nach dem genannten Beschluss das Archäologische Museum erarbeiten, das hierzu Mittel und ggf. zusätzliche (temporäre) Stellen benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.08.2021, NR 95 Antrag vom 08.02.2022, NR 277 Bericht des Magistrats vom 08.08.2022, B 313 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 30.03.2022 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 05.05.2022, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 170 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, TO II, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage OA 170 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1710, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2022 Aktenzeichen: 41
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2022, OF 142/8 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Investitionsprogramm 2022 bis 2025 Sanierung des Gewerbestraßen-Abschnitts der Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In das Industriestraßenprogramm (IPG 5.007922) wird die Sanierung der Heddernheimer Landstraße zwischen U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" und Dillenburger Straße aufgenommen. Priorität hat dabei die grundhafte Erneuerung des Kreuzungsbereiches Heddernheimer Landstraße/Dillenburger Straße in Höhe der Abfallverbrennungsanlage (AVA). Begründung: Die Heddernheimer Landstraße ist in ihrem Abschnitt zwischen Stadtbahnstation "Heddernheimer Landstraße" und Dillenburger Straße eine stark befahrene Gewerbestraße, insbesondere durch die Fahrzeuge der FES und den von der AVA abfahrenden Schwerlastverkehr Richtung Rosa-Luxemburg-Straße oder Eschersheimer Landstraße. Vor allem der Straßenbelag der Aufstellflächen im Kreuzungsbereich in Höhe der AVA ist in sehr schlechtem Zustand, was für die Verkehrssicherheit abträglich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8 am 24.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 171 2022 Die Vorlage OF 142/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2022, OF 134/8 Betreff: Museales Konzept NIDA-Heddernheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, in den Haushaltsentwurf 2023 Planungsmittel und Mittel für im Archäologischen Museum ggf. erforderliche zusätzliche Stellen für das museale und bauliche Konzept zur lokalen Präsentation von römischen Bodendenkmälern in originaler Lage auf dem Areal In der Römerstadt 126-134 sowie zur Vermittlung von sonstigen Funden und allgemeinen Informationen aus Grabungen zur Römerstadt NIDA im Rahmen einer Museums-Außenstelle einzustellen. Für eine Anschubfinanzierung und begleitende Projekte sind Spenden und Stiftungsmittel einzuwerben. Begründung: Durch die Willenserklärung der Stadtverordnetenversammlung (Beschluss v. 24.02.2022 zu NR 277 und NR 95) gibt es erstmals die Chance, Bodendenkmäler der Römerstadt NIDA in originaler Lage zu erhalten und in die geplante Wohnbebauung auf dem Areal In der Römerstadt 126-134 mit öffentlicher Zugänglichkeit zu integrieren. Das museale Konzept dazu soll nach dem genannten Beschluss das Archäologische Museum erarbeiten, das hierzu Mittel und ggf. zusätzliche (temporäre) Stellen benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8 am 24.03.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 170 2022 Die Vorlage OF 134/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2022, OF 136/8 Betreff: Versetzen eines Glascontainers in der Hadrianstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die FES zu beauftragen, den Glascontainer in der Hadrianstraße Höhe Hausnr. 5 zu versetzen. Der neue Standort ist vor dem Bunker in der Hadrianstraße. Begründung: Der dortige Glascontainer wird sehr oft außerhalb der Einwurfzeiten benutzt d.h. sehr oft auch am Wochenende und an Feiertagen, was zu einer erheblichen Ruhestörung von Anwohnerinnen und Anwohnern führt. Ca. 20m weiter unten vom jetztigen Standort entfernt, befindet sich der Bunker. Vor dem Bunker ist u. a. ein großer Parkplatz. Es sind dort keine direkten Anwohner und Anwohnerinnen von der Benutzung des Glascontainers betroffen und es ist somit ein wesentlich besserer Standort. Deshalb soll der Glascontainer dorthin versetzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8 am 24.03.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 136/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 8 am 05.05.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2101 2022 Die Vorlage OF 136/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2022, OF 143/8 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Investitionsprogramm 2022 bis 2025 Fahrbahnerneuerung In der Römerstadt/Heddernheimer Kirchstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Aus den Mitteln für Fahrbahnerneuerungen (IPG 5.001244) erhalten die Straßen In der Römerstadt (Abschnitt von der Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße bis zum Bunker) und die Heddernheimer Kirchstraße auf ihren schadhaften Abschnitten eine neue Fahrbahndecke. Begründung: Die Fahrbahndecken des Teilabschnitts der Römerstadtstraße sowie der anschließenden Heddernheimer Kirchstraße - Grundnetzstraßen - sind an sehr vielen Stellen schadhaft. Die Heddernheimer Kirchstraße, die keinen Radweg hat, ist voller "Hubbel" und für Radfahrerinnen und Radfahrer schlecht befahrbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8 am 24.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 172 2022 Die Vorlage OF 143/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2022, OF 125/8 Betreff: Beiträge zur Entsiegelung im Ortsbezirk: Neue Verkehrsführung Titusstraße, Erich-Ollenhauer-Ring und Zebrastreifen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Ecke Titusstraße / Konstantinstraße eine Linksabbiege-Möglichkeit für den Auto- und Fahrradverkehr einzuführen, eine dann ungenutzte Wendespur zu entfernen und zu entsiegeln und Fußgängerquerungen einzurichten. Begründung: Erstens fahren zahlreiche Autos ohnehin schon an dieser Stelle in die Konstantinstraße ein, auch wenn die Verkehrsführung das nicht vorsieht. Es scheint aber durchaus sinnvoll zu sein. Zweitens könnte mit dieser Maßnahme im Zusammenhang mit der Fläche zum Wenden - an der Einmündung in den Erich-Ollenhauer-Ring - ein Bereich entsiegelt werden und so einen kleinen Beitrag zur sukzessiven Weiterentwicklung der Stadt Frankfurt zur sog. "Schwammstadt" leisten. [1] Drittens könnte dadurch die in Abb. 2 schraffierte Fläche entsiegelt werden. Viertens wäre es hilfreich an den eingezeichneten Flächen (Abb. 2) zwei neue Zebrastreifen anzubringen, da immer wieder Fußgänger*innen diese Straße queren, allerdings aufgrund der nicht vorhandenen Verkehrszeichen viel Irritation besteht. Abbildung 1 Foto der entsprechenden Kreuzung. (Quelle: GoogleMaps, verändert V.R.) Abbildung 2 Der schraffierte Bereich könnte somit in der Gänze als zusammenhängende Grünfläche funktionieren. (Quelle: GoogleMaps, verändert V.R.) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 8 am 17.02.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1696 2022 Die Vorlage OF 125/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2022, OF 84/8 Betreff: Schadstoffsanierung und Baugenehmigungsverfahren auf dem Grundstück der ehemaligen Tankstelle Zügel in Heddernheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten und zu berichten: 1. Der Boden auf dem oben genannten Grundstück muss zunächst großflächig abgetragen und von Schadstoffen bereinigt werden. Wie wird bei den Sanierungsarbeiten sichergestellt, dass keine Schadstoffe in die Umgebung gelangen? 2. Die Bebauung des riesigen Areals wird stadtteilprägend sein. Derzeit ist zu beobachten, dass zunehmend auch in Heddernheim Wohnbebauung genehmigt wird, die in ihrer Größe und Gleichförmigkeit überhaupt nicht den Charakter und die Struktur des Stadtteils aufnehmen. Inwieweit wird der Ortsbeirat hier in die Pläne und das Baugenehmigungsverfahren eingebundenen? Begründung: Die Tankstelle Zügel, in der Römerstadt in Heddernheim schließt am 16. Januar 2022. Nach unserer Kenntnis gibt es noch keine Baugenehmigung. Der Magistrat der Stadt Frankfurt sei aber in Verhandlungen mit dem niederländischen Investor, der das Grundstück gekauft hat. Nach unserer Information soll das Grundstück zunächst von Verunreinigungen (Benzol?) befreit und dann bebaut werden. An das riesige Grundstück grenzt auch der Kinderladen Hoppetosse mit Außengelände. Das Grundstück auf dem bisher Garagen stehen, reicht von der Straße In der Römerstadt bis zur Serverusstraße. Es ist also riesig und die Bebauung wird den Stadtteil Heddernheim sicher prägen. Die Nachbarn sind interessiert, auf die Art der Bebauung Einfluss zu nehmen z. B. wo kommt die Ausfahrt einer Tiefgarage hin etc. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 287 2022 Die Vorlage OF 84/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz im Tenor unter Ziffer 1. folgende Fassung erhält: "Sollten auf dem genannten Grundstück Schadstoffe ausgetreten sein, müsste der Boden zunächst großflächig abgetragen und von Schadstoffen bereinigt werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2022, OF 92/8 Betreff: Mögliches Bauprojekt auf dem Gelände der Freien Tankstelle In der Römerstadt 74 bis 76 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Im Januar 2022 schließt die Freie Tankstelle In der Römerstadt 74-76. Das Gelände soll verkauft und einer komplett neuen Bebauung zugeführt werden. Damit verliert Heddernheim einen wichtigen und beliebten Gewerbebetrieb der Nahversorgung mit Automobildienstleistungen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen kann der Betrieb der Tankstelle nicht fortgesetzt werden? 2. Wenn die zahlreichen Garagenplätze auf den Flurstücken 64/15 und 64/16 wegfallen: Welche Ersatzparkflächen stehen den Nutzerinnen und Nutzern der Garagen zukünftig zur Verfügung? 3. Gibt es umweltrechtliche Vorgaben für eine Neubebauung? 4. Welche umfeldorientierte Bebauung mit welcher Geschosshöhe und Nutzung ist in diesem allgemeinen Wohngebiet maximal zulässig? 5. Da es sich um ein großes Grundstück in zentraler Lage entlang der Straße "In der Römerstadt" handelt: In welcher Form wird der Ortsbeirat rechtzeitig an der Planung beteiligt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der SPD wird über die Vorlage OF 92/8 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 286 2022 Die Vorlage OF 92/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1., 3. 4. und 5.: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
Um weitere Verkehrsunfälle zu vermeiden, sollte das "Vorfahrt achten"-Schild "In der Römerstadt" an der Kreuzung "Ohlengarten/Heerstraße" unbedingt durch ein "Stop-Schild" ersetzt werden. Vor allem Fahrradfahrer:innen werden hier - trotz eigener Fahrradspur mit Vorfahrt - immer wieder übersehen!
Ich wünsche mir, dass der Lärmschutz der Schnellstraße verbessert wird (z.B. durch eine Erhöhung oder einen Ausbau der Lärmschutzwand). Man hört zudem, wie die Autos gewisse Schnellen auf der Straße passieren, auch hier wünsche ich mir Verbesserungen, um insgesamt den Fahrlärm für Anwohner zu reduzieren.
Ein festes Gebäude mit Sanitäranlagen. Genau so wie am Nidda Park.
Es gibt viele zugeteerte Flächen in Frankfurt. Im Sommer steht hier oft die Hitze, die Stadt heizt sich auf. Man könnte sequenziell, z.B. über Schnellstraßen, Autobahnen, Straßen oder Parkplätzen, einfache Dachbauten stellen. Auf diesen könnte man Solaranlagen installieren und etwas pflegeleichtes Grün pflanzen, darunter (Parkplätze) könnten dann E-Fahrzeuge aufgeladen werden. Gleichzeitig wird die Stadt im Sommer etwas vor Aufheizung geschützt. Eventuell ist so eine Überdachung auch mit Schallschutzbauten oder Brücken (Bushaltestellen?) kombinierbar. Die Bauten dürfen natürlich keine Anwohner stören (wer möchte ganzjährig im Schatten wohnen?), daher kämen vielleicht eher Industriegebiete in Frage oder zum Beispiel eine Straße wie die 4 Spurige Rosa-Luxemburg-Straße (Bild, Nähe NWZ) ohne Anwohner in der direkten Nachbarschaft.